preparatory:AB 163109
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-19
Wortprotokoll
Der Kommissionssprecher hat mit Prozentzahlen ausführlich untermauert, dass diese Kürzung eigentlich ein Klacks sei. Es geht darum, die Kinderrente von 40 Prozent auf 30 Prozent oder, wenn beide Eltern IV-Leistungen beziehen, auf 22,5 Prozent der IV-Rente zu kürzen. Das sind eben die Prozentzahlen; das tönt ja nach nichts. In der Summe sind es aber 160 Millionen Franken, die so eingespart werden bei Familien, die behinderte Mitglieder haben. Heute bezieht ein Viertel der IV-Rentnerinnen - das sind nicht sehr viele - eine Kinderrente, und davon haben fast 90 Prozent ein oder zwei Kinder. Der Antrag Fournier, [PAGE 1202] der mir sehr sympathisch ist, betrifft also noch die 13 Prozent der restlichen Rentnerinnen, die mehr Kinder haben. Wenn ich jetzt das Gefühl hätte, dass sich sämtliche Mitglieder der C-Gruppe wirklich für diesen Antrag engagieren, dann könnte ich problemlos meinen Antrag zurückziehen; ich werde dazu in der Debatte, die jetzt folgen wird, noch mehr hören. Übrigens bestehen die Überversicherungssituationen, die der Kommissionssprecher auch angetönt hat, seit der 5. IV-Revision nicht mehr. Diese haben wir damals abgeschafft; es ist also nicht mehr möglich, überdurchschnittlich viel zu erhalten. Bei mehr Kindern hat meines Wissens der Bundesrat auf Verordnungsebene eine andere Regelungsmöglichkeit vorgesehen.
Aber schauen wir doch einmal die Ist-Situation an. So grosszügig ist die Situation heute auch nicht, dass wir bei der IV-Kinderrente flott heruntersparen könnten. Eine minimale IV-Rente - ich habe Ihnen das schon bei der Begründung meines Rückweisungsantrages gesagt - beträgt 1160 Franken. Für ein Kind bekommt man noch 40 Prozent dazu, das sind plus 464 Franken. Das ergibt, bei einem Kind und bei einer nichtgekürzten Kinderrente, zusammen 1624 Franken. Bei zwei Kindern sind es dann 2088 Franken. Die Familie müssen Sie mir erst noch zeigen, die mit zwei Kindern von 2088 Franken im Monat leben kann. Es ist nicht so, dass enorm viele IV-Rentnerinnen und -Rentner eine Teilrente aus der zweiten Säule haben. Es ist nur eine Minderheit, die eine solche erhält.
Dessen muss man sich schon im Klaren sein, wenn man von einer kleinen, zehnprozentigen Senkung spricht. Das tönt in Prozentzahlen nach wenig, in Franken ist es viel, und es wird wieder dazu führen, dass die Kosten auf die Ergänzungsleistungen und damit auf die Kantone verlagert werden. Die Kantone tun mir da wenig leid, sie hätten ja auch einmal Laut geben können. Wer mir leid tut, sind wirklich die Familien, die behinderte Angehörige haben. Ihnen geht es nämlich eh schon nicht besonders rosig.
Dann kommt noch Folgendes dazu: Diese Kinderrenten sozusagen auf Vorrat zu kürzen geht schon gar nicht - und das noch eine Woche vor Weihnachten, wenn Sie es noch getoppt haben wollen! Ich sage es nochmals, die IV schreibt jetzt das erste Mal wieder schwarze Zahlen. Die IV wird auch nach der Zusatzfinanzierung, Kollege Kuprecht, schwarze Zahlen schreiben, und zwar nachhaltig, so nachhaltig, dass sie auch Schulden zurückzahlen kann. Das hat uns das mittlere Szenario des Bundesrates gezeigt. Ich meine, dann brauchen wir nicht ausgerechnet bei den Kindern Einsparungen zu machen, bevor wir überhaupt wissen, ob solch rigide Sparmassnahmen überhaupt noch nötig sind.
Deshalb bitte ich Sie, dem Streichungsantrag unserer Minderheit zuzustimmen. Wenn Sie das Gefühl haben, der Antrag Fournier sei viel besser, dann sage ich: Jawohl, unterstützen Sie den! Das ist mir auch recht. Hauptsache ist, dass Sie die IV-Kinderrenten nicht drastisch kürzen.