preparatory:AB 16371
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-11-17
Wortprotokoll
Ich habe ganz eindeutig erklärt: Dieser Artikel und der Ingress dieses Artikels haben keine weitere Wirkung; es ist ein Kreditbeschluss. Massgebend sind das Luftfahrtgesetz und die Luftfahrtverordnung. Das ist nur ein Bundesbeschluss, ein Kreditbeschluss. Es geht nur um den Kredit. Aber nachdem der Nationalrat diese Formulierungen aufgenommen hat, fühlten wir uns in der Kommission veranlasst, hier Interpretationen und Erklärungen zuhanden der Materialien zu geben.
Zum Thema des Nationalen, das Herr Brändli angeführt hat: Hier ist es eigentlich klar, dass wir auf die Luftfahrtverordnung hinweisen können und keine weiteren gesetzlichen oder verordnungstechnischen Auslegungen geben müssen; das wäre hier zu gefährlich.