preparatory:AB 165750
Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2014-03-19
Wortprotokoll
Bei Artikel 2 sind die Minderheitsanträge bei den Buchstaben b und c zu unterstützen. Es ist folgerichtig, wenn der Begriff "Weiterbildung" hier [PAGE 448] aufgenommen wird. Der Abschluss einer eidgenössischen Berufsprüfung oder einer höheren Fachprüfung im Tertiärbereich fällt unter "Weiterbildung". Dieser Begriff ist also nicht verwirrlich, sondern es ist folgerichtig, dass er hier aufgenommen wird.