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preparatory:AB 169629

Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-11

Wortprotokoll

Bei dieser Differenz geht es um die Frage, ob die Abgabenanteile für konzessionierte Radio- und Fernsehveranstalter mit einem Anteil von 4 bis 6 oder 4 bis 5 Prozent des Ertrages der Abgabe für Radio und Fernsehen festgelegt werden sollen. Im geltenden Recht betragen die Gebührenanteile für Radioveranstalter mit Gebührenanteil 4 Prozent des Ertrages der Radioempfangsgebühren und für Fernsehveranstalter mit Gebührenanteil ebenfalls 4 Prozent des Ertrages der Fernsehempfangsgebühren. In Zukunft soll im Gesetz kein fixer Betrag festgelegt werden, sondern, wie erwähnt, eine Bandbreite. In dieser Frage besteht Konsens.

Mit den Anträgen der Mehrheit und der Minderheit der Kommission wird den privaten Radio- und Fernsehveranstaltern zukünftig der Abgabenanteil mindestens im bisherigen Umfang garantiert. Die Differenz betrifft die prozentuale Bandbreite der Abgabenanteile. Die Frage ist: Sollen diese bis 6 Prozent oder nur bis 5 Prozent erhöht werden können? Die Kommissionsminderheit möchte dem Bundesrat mehr Spielraum geben. Sie ist der Meinung, dass die Privaten ebenfalls eine wichtige Arbeit für den Service public leisten. Sie will dem Bundesrat eine grössere Flexibilität gewähren, sollte das wirtschaftliche Umfeld schwieriger werden und die Privaten in Schwierigkeiten geraten.

Die Kommissionsmehrheit bleibt bei ihrer Auffassung, dass dieser Anteil nur bis 5 Prozent erhöht werden soll, und will den eingeschlagenen Weg weitergehen. Flexibilität ist damit genügend gegeben. Die Kommissionsmehrheit will auch verhindern, dass private Radio- und Fernsehstationen zu stark von den Abgaben abhängig werden, erhalten die Privaten heute doch bereits 54 Millionen Franken.

Daher empfiehlt Ihnen die Kommissionsmehrheit - der Entscheid fiel mit 12 zu 11 Stimmen knapp -, den Abgabenanteil für die privaten Veranstalter bei 4 bis 5 Prozent des Abgabenertrages festzulegen.

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