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preparatory:AB 171154

Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2015-06-02

Wortprotokoll

Bei Ziffer 8 geht es, wie es beschrieben ist, um Massnahmen des VBS im Transferbereich. Die Kürzung soll 700 000 Franken betragen. Diese Ziffer hängt zusammen mit einer Änderung des Kulturgüterschutzgesetzes. Wenn wir also hierüber abstimmen, stimmen wir auch über die Aufhebung von Artikel 14 KGSG ab, wie Sie auf der zweiten Seite der Fahne erkennen können; diese beiden Dinge hängen zusammen. Man kann hier nicht kürzen, ohne diesen Artikel aufzuheben. Sie können auf der Fahne auch erkennen, dass wir etwas anderes aufheben wollen als der Bundesrat. Das hängt damit zusammen, dass, als der Bundesrat die Vorlage erstellt hatte, noch das Gesetz von 1966 in Kraft war; heute gilt das Gesetz vom 20. Juni 2014, dessen Artikel 14 nun aufzuheben ist.

Nun, Frau Savary, Sie können schon sagen, dass man ein Gesetz nicht am 1. Januar in Kraft setzen und dann am 2. Juni wieder ändern könne. Natürlich kann man das tun, zumal der Bundesrat ja die Änderung des entsprechenden Artikels im alten Gesetz schon vor zweieinhalb Jahren beantragt hat. Diese Argumentation spricht, glaube ich, nicht gegen diese Kürzung.

Inhaltlich haben Sie richtig beschrieben, dass es hier um den Schutz von Kulturgütern geht. Es geht also um Schutzräume, um Archivierung, Inventarisierung. Diese [PAGE 334] Massnahmen werden vom Bund zu 20 Prozent subventioniert. Diese 20 Prozent wollen wir streichen. Es handelt sich hier um eine Bagatellsubvention, was man, glaube ich, bei 700 000 Franken schon sagen kann. Ich würde meinen, dass das dazu führen würde, dass man sich auf seine Aufgaben konzentriert. Es ist nicht so, Frau Savary, dass sich der Bund ganz aus diesem Bereich zurückziehen würde. Er erbringt schon viele Leistungen in diesem Bereich und wird das auch weiterhin tun. Der Bund übernimmt Kosten für die Erstellung, Erneuerung und Ausrüstung von Kulturgüterschutzräumen der kantonalen Archive. Er trägt auch bei zur Ausbildung des Personals kultureller Institutionen. Das wird bleiben. Doch hier wollen wir entflechten und diese minimale, diese wirklich minimale Subvention streichen und den Kantonen die gesamte Aufgabe und damit auch die gesamte Verantwortung überlassen.

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