preparatory:AB 171898
Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-17
Wortprotokoll
Es ist genauso ein Widerspruch, wenn Sie das Nachrichtendienstgesetz ablehnen, hingegen dem Büpf zustimmen. Die Gesetze hängen ja in verschiedenen Bereichen zusammen. Der Nachrichtendienst kriegt auch Zugriff auf die Daten, die durch das Büpf erhoben werden. Es gibt aber einen grossen Unterschied zwischen dem Nachrichtendienstgesetz und dem Büpf, und zwar ist das die Anzahl der Fälle. Wir sprechen beim Büpf von mehreren zehntausend Fällen, während wir beim [PAGE 1149] Nachrichtendienstgesetz von maximal zehn Fällen pro Jahr sprechen, wie Herr Bundesrat Maurer gesagt hat. Das ist ein grosser Unterschied zwischen den beiden Vorlagen. Es wurde heute oft von Terrorbekämpfung gesprochen - Entschuldigung: Einen Terroranschlag müssen Sie bekämpfen, bevor er passiert ist, und nicht erst dann, wenn der Terrorist tot ist. Dafür ist das Nachrichtendienstgesetz da und nicht das Büpf. Das Büpf kommt erst dann zur Anwendung, wenn der Terroranschlag schon passiert ist und der Terrorist noch lebt, aber entwischt ist.