preparatory:AB 172963
von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2014-09-25
Wortprotokoll
Ein Ratsmitglied hat mir während der Debatte mitgeteilt, sein Nachbar sei, nachdem er 36 Jahre in einem Betrieb gearbeitet habe, infolge von Asbest kürzlich auch an Lungenkrebs erkrankt.
Es gibt bisher über tausend Asbesttote in der Schweiz zu beklagen; ich habe die exakte Zahl nicht mehr nachgeschaut, sie liegt aber bei über tausend. Es gibt mehrere Tausend Personen mit einer Latenz. Sie tragen den Asbest also noch in sich, sodass mit rund tausend weiteren Asbesttoten zu rechnen ist. Das sind dreimal so viele Personen, wie es jährlich Verkehrstote gibt. Es geht also nicht um wenige Fälle. Es ist auch nicht so, dass die Frage des Asbests abgeschlossen ist: Es gibt immer noch eine sehr grosse Zahl von Asbestsanierungen, die durchzuführen sind. In diesem Sinne können auch noch bei Sanierungen Unfälle geschehen, sodass weitere Personen mit Asbest verseucht werden können.
Dennoch ist diese Vorlage keine Asbestvorlage. Diese Fälle dienen uns als Anschauungsbeispiele und als Grund, weshalb wir das Verjährungsrecht revidieren wollen. Die ganz grosse Zahl von Asbestfällen stammt aus den Siebziger- und Achtzigerjahren, sodass diese Fälle ohnehin verjährt sind, selbst wenn wir jetzt eine längere Verjährungsfrist einführen. Es ist also keine Asbestvorlage, sondern eine Vorlage für die Zukunft, für neue Risiken, die uns in Zukunft betreffen werden. Hören Sie also auf zu sagen, dass das eine reine Asbestvorlage sei. Die Vorkommnisse in Bezug auf den Asbest sind das Argument - aber wir machen ein Gesetz für die Zukunft.
Ich möchte noch auf Einzelfragen eingehen. Herr Nidegger hat gesagt, dass keine Verbesserung durch die Vorlage sichtbar sei. Natürlich ist aber eine Verbesserung sichtbar: Es gibt nämlich, auch wenn Sie mit der Verlängerung der absoluten Verjährungsfrist nicht einverstanden sind, eine gewisse Harmonisierung, und es geht auch um diese relativen Verjährungsfristen. Die relative Verjährungsfrist von einem Jahr macht heute viel Mühe. Es wäre eine wichtige Verbesserung für die Rechtspraxis, wenn man diese relative Verjährungsfrist auf drei Jahre erhöhen könnte.
Herr Stamm hat kritisiert, das Recht werde immer komplizierter. Die Lebensverhältnisse werden eben auch nicht einfacher, Herr Stamm. Ich kann Ihnen nicht versprechen, dass das Leben einfacher wird. Die Welt ist komplex, und die Gesetzgebung, die wir machen, widerspiegelt diese Komplexität. Aber es gibt eben doch gewisse Vereinfachungen und gewisse Klärungen hier, indem wir die Fristen einander angleichen. Die Vorlage ist, das ist zuzugeben, nicht die umfassende Revision, die sich verschiedene Leute hier drin versprochen haben. Sie ist ein erster Schritt, sie ist ein pragmatischer Schritt, sie ist eben vielleicht bereits ein helvetischer Kompromiss.
Deswegen bitten wir Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen. Ihre Kommission ist sehr deutlich - sehr deutlich! - auf diese Revision eingetreten, mit 14 zu 4 Stimmen. Ich bitte Sie, jetzt nicht auf Gesprächsverweigerung zu machen. Es ist ja noch ganz offen, wie es dann in der Detailberatung herauskommt. Ich bitte Sie also mit der Kommissionsmehrheit, auf die Vorlage einzutreten. Sie öffnen damit keine Büchse der Pandora. Aber schütten Sie nicht das Kind mit dem Bade aus, indem Sie nicht eintreten.
Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.