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preparatory:AB 173037

Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-25

Wortprotokoll

Auch hier kann ich mich extrem kurz fassen: Wir befinden uns auf Seite 9 der deutschen Fahne. [PAGE 1788] Dort steht zur Verjährung des Regressanspruchs gemäss Antrag der Mehrheit: "Haften mehrere Schuldner solidarisch, verjährt der Regressanspruch jenes Schuldners, der den Gläubiger entschädigt hat, mit Ablauf von drei Jahren vom Tage an gerechnet, an welchem er den Gläubiger entschädigt hat und den Mitschuldner kennt." Die Minderheit Nidegger ist der Meinung, dass es diese Bestimmung nicht braucht - das ist richtig - und dass auch ohne diese Bestimmung klar ist, wie die Dinge laufen.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit Nidegger zuzustimmen.