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preparatory:AB 173380

Büchler Jakob · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-18

Wortprotokoll

In Block 2 sind verschiedene wichtige Teile enthalten, so auch in Vorlage 5 die Kopfstruktur oder die Gliederung der Armee. Wir wissen, dass wir in der Kommission intensiv darüber gesprochen haben. Im Antrag der Mehrheit zu Artikel 2 geht es darum, dass die Position des Chefs der Armee weiterhin bestehen bleibt. Er wird durch den Armeestab und das Kommando Operationen, durch den Chef Heer und den Chef Luftwaffe unterstützt - so steht es auf der Fahne. Hier werden wir eine Differenz zum Ständerat haben, wir werden nochmals über diesen Punkt sprechen. Ich meine, es ist richtig, dass diese Frage nochmals angegangen wird.

Auch in Zukunft sollen weiterhin drei mechanisierte Brigaden und vier Territorialdivisionen bestehen. Auch dieser Punkt ist eigentlich nicht sehr umstritten.

In Artikel 65b wird eine hohe Bereitschaft für Milizformationen verlangt, die besonders rasch für Einsätze zur Verfügung stehen müssen. Hier beantragt die Minderheit Fehr Hans, die Kann-Formulierung zu streichen und so eine zwingende Bestimmung zu schaffen.

Bei der Fassung der Minderheit Allemann zu Artikel 66a, die lautet: "Der Bundesrat sorgt für eine hohe Bereitschaft von Truppen und Material", frage ich mich, was dieser Antrag eigentlich soll. Für mich ist klar, dass der Bundesrat diese Bereitschaft eben aufrechterhält; daher ist dieser Minderheitsantrag eigentlich gar nicht notwendig.

Den Antrag der Minderheit Flach auf Streichung von Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe e bitte ich Sie abzulehnen. Hier geht es darum, dass die Armee die zivilen Behörden bei der Bewältigung von Katastrophenlagen, Spitzenbelastungen oder von Aufgaben, die die Behörden mangels geeigneter Personen oder Mittel nicht bewältigen können, unterstützt. Es ist richtig, dass wir die Kantone eigentlich nicht mit Aufträgen der Armee verwöhnen sollten. Aber die Armee geht nur dann hin, wenn die Kantone auch rufen; das zu wissen ist ganz wichtig. Wir bitten Sie, den Antrag der Minderheit Flach abzulehnen.

Ich bitte Sie, auch den Antrag der Minderheit Allemann zu Artikel 70 abzulehnen. Dieser Antrag nimmt dem Bundesrat die Flexibilität bei Einsätzen, die kurzfristig hereinkommen. Da müsste er die Kommissionssitzung abwarten, und im Extremfall wäre es dann bereits zu spät. Diese Flexibilität, dass der Bundesrat die Kommissionen nach dem Einsatz informieren und ihnen Bericht erstatten kann, ist richtig und hat sich bis jetzt auch bewährt. Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Allemann ebenfalls abzulehnen.

Zu den Anträgen der Minderheit Fehr Hans: Ich habe für die Frage betreffend die 140 000 Angehörigen der Armee und die vollausgerüsteten mechanisierten Brigaden sehr viel Sympathie, nur: Haben wir die dazu nötigen finanziellen Mittel? Ich bin gespannt auf die Antwort von Herrn Bundesrat Maurer.

Zu den Einsätzen zur Friedensförderung: Sie können weiterhin auf der Grundlage eines Uno- oder OSZE-Mandates angeordnet werden. Die Truppen sollen für ihren Friedensförderungseinsatz speziell ausgebildet werden, wie dies heute bereits der Fall ist. Sie machen einen sehr guten Job. Wenn man sie im Ausland besucht, dann bekommt man immer hervorragende Resultate zu sehen. Sie werden auch von [PAGE 1225] den anderen Armeen - so in Kosovo zum Beispiel - sehr positiv beurteilt.

In Artikel 109a wird die Ausserdienststellung oder die Liquidation von grossen Waffensystemen umschrieben. Hier verlangt die Mehrheit der Kommission, dass der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft unterbreitet. Weiter soll der Bundesrat die Sicherheitspolitischen Kommissionen konsultieren, bevor er die Ausserdienststellung vornimmt. Ich bitte Sie, den Antrag der Mehrheit der Kommission anzunehmen.