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preparatory:AB 175540

Büchler Jakob · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-11

Wortprotokoll

Das Büro des Nationalrates hat sich an der Sitzung vom 22. August 2013 mit der Frage der Traktandierung der Motion Cassis 12.4197 befasst. Dem Büro lag ein Antrag der Tessiner Deputation, also unserer Ratskollegen aus dem Tessin, vor, die Motion auf das Programm der Herbstsession zu setzen. Wie Sie wissen, werden im Nationalrat Vorstösse aus einem Departement jeweils in der Reihenfolge ihres Einreichungsdatums, das heisst aufsteigend nach Geschäftsnummer, behandelt. Das Büro hat ohne Gegenstimme beschlossen, an dieser Praxis festzuhalten und die Motion Cassis 12.4197, welche erst an 97. Stelle der Vorstösse zum EFD liegt, nicht in dieser Session zu traktandieren. Das Büro ist gegen eine privilegierte Behandlung der Motion, die zulasten anderer Vorstösse ginge, die früher eingereicht wurden. Es will kein Präjudiz schaffen und verhindern, dass weitere Begehren folgen.

Dem Büro wurden bereits zuvor wiederholt Anträge für eine privilegierte Behandlung von Vorstössen unterbreitet. Es lehnte diese jeweils konsequent ab. Das letzte Beispiel datiert von vor rund einem Jahr, vom 23. August 2012, als das Büro beschloss, die Motion Freysinger 12.3482, "Importkontingente für Wein", nicht in der Herbstsession 2012 zu traktandieren.

Wichtige Anliegen können im Rahmen eines Kommissionsvorstosses eingebracht werden; ein solcher wird vom Rat [PAGE 1314] prioritär behandelt. Ich bitte Sie im Namen des Büros, den Ordnungsantrag Cassis abzulehnen.