preparatory:AB 176765
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-19
Wortprotokoll
Man muss diesen Buchstaben c von Artikel 2 meines Erachtens auch mit Artikel 6 in Zusammenhang bringen. Der Antragsteller möchte im Prinzip, dass die Logistikbasis und die Führungsunterstützungsbasis jetzt bei der neuen Armeeorganisation direkt einem Unterstützungskommando unterstellt werden. Diese Frage haben wir tatsächlich in der Kommission sehr intensiv diskutiert und auch, ob dafür nicht der jetzige Zeitpunkt der richtige wäre. Wir haben uns aber dabei belehren lassen, dass im Moment insbesondere bei der Logistikbasis der Armee noch relativ viele Baustellen vorhanden sind, nicht nur im übertragenen Sinn, sondern bildlich. Die Logistikbasen sind noch nicht so ausgebaut, wie wir das eigentlich einmal beschlossen haben. Die Bauarbeiten sind im Gang, und es wäre nicht unbedingt von Gutem, wenn wir jetzt in diese grössere Baustelle der Logistikbasis noch eine zusätzliche Baustelle hineinbringen würden. Aufgrund dieser Faktoren haben wir entschieden, dass wir im Moment auf die Schaffung eines Unterstützungskommandos verzichten möchten, und haben dann so den Antrag nicht eingereicht.
Nun hat Herr Ständerat Hess ebenfalls einen Antrag zu Artikel 6 Buchstabe c eingereicht. Hier geht es um die Frage der Übergangsbestimmungen. Der Bundesrat hat damit die Möglichkeit, nach Inkrafttreten dieser Verordnung die Neuerungen der Armee schrittweise einzuführen. Er regelt für die Übergangsperiode von längstens fünf Jahren insbesondere die Überführung der einzelnen Truppenverbände in die neue Armeeorganisation und die im Zusammenhang mit der Überführung notwendigen Umteilungen und Neueinteilungen. Der Bundesrat hat bei der Diskussion in der Kommission in Bezug auf das Unterstützungskommando darauf [PAGE 282] hingewiesen, dass es in einem späteren Zeitpunkt dann eigentlich ebenfalls die Idee und Absicht des Bundesrates wäre, die beiden Bereiche Logistikbasis und Führungsunterstützungsbasis unter dieses spezielle Unterstützungskommando zu stellen. Wenn ich jetzt sehe, dass das allenfalls im Rahmen der Übergangsfrist von fünf Jahren wahrscheinlich so oder so gemacht wird, bin ich der Auffassung, dass dies einerseits eigentlich dem Willen und Geist unserer Diskussion entspricht, andererseits aber auch den Ausführungen des Bundesrates bei uns in der Kommission.
Insofern würde ich Ihnen empfehlen, den Anträgen zu Buchstabe c von Artikel 2 und zu Buchstabe c von Artikel 6, die das ermöglichen, zuzustimmen.