preparatory:AB 176841
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2015-06-01
Wortprotokoll
Die Schweiz soll mit Davos auch in den nächsten Jahren Austragungsort des Weltwirtschaftsforums sein. Es gibt ja inzwischen auch an anderen Orten entsprechende Veranstaltungen, die durch das WEF organisiert werden; sie sind eigentlich sehr begehrt.
Wir legen Ihnen wiederum eine Botschaft für drei Jahre vor, und zwar für die Jahre 2016, 2017 und 2018. Das hat eine gewisse Tradition und geht zurück auf ein Gesuch des Kantons Graubünden, das auch durch die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren geprüft worden ist; diese unterstützt das Gesuch. Damit ist das ordentliche Verfahren eingehalten und auch das Erfordernis der Subsidiarität des Bundes erfüllt.
Die Schweiz hat nach wie vor Interesse an der Durchführung des WEF. Das ist gut für die Visibilität der Schweiz. Die Sicherheit ist einer der Pluspunkte, zumal sie nicht so selbstverständlich ist, wie wir das immer annehmen. Das WEF ist zwar ein planbares Ereignis, doch wir sind trotzdem der Meinung, dass es keine Alternative zu einem Einsatz der Armee gibt. Nur die Armee kann diesen Bedarf abdecken, insbesondere jenen bei der Luftraumüberwachung. Hierfür stehen in der Schweiz keine anderen Mittel als die Armee zur Verfügung.
Es handelt sich um einen subsidiären Sicherungseinsatz: Wir schützen Personen und Objekte, unterstützen die Logistik des WEF, insbesondere mit Transportleistungen, und wir sichern den Luftraum. Die Einsatzverantwortung liegt bei den zivilen Behörden; die Armee untersteht also den zivilen Behörden und leistet diesen Einsatz subsidiär.
Wir beantragen Ihnen die Genehmigung für den Einsatz von maximal 5000 Assistenzdienstleistenden; das ist eine Obergrenze. Deren Leistungen werden vor allem im rückwärtigen Raum erbracht, rund um die Flugplätze. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass in der Regel in etwa 3500 Armeeangehörige notwendig sind. Insofern sollte diese Obergrenze genügen, wobei diese mit den aufzubietenden Verbänden übereinstimmt.
Für den Bund ist das WEF weiterhin ein ausserordentliches Ereignis. Er schlägt daher vor, dass sich der Bund wie bisher zu drei Achteln an den Kosten für die Sicherheitsmassnahmen beteiligt. Diese Kosten sind im Seco eingestellt, also nicht im VBS. Sie betragen etwa 3 Millionen Franken. Sie finden diese Position dann dort im Budget.
Der Assistenzdienst der Armee wird im Rahmen des VBS-Budgets bezahlt, weil es eigentlich ordentliche WK-Dienstleistungen sind. Es fallen keine Zusatzkosten an. Dort, wo zusätzliche Betriebsaufwendungen anfallen, die nicht im direkten Zusammenhang mit den WK stehen, werden die Kosten jeweils am Schluss in Rechnung gestellt. Das hat sich ebenfalls so bewährt. Insgesamt ist es sozusagen ein Courant normal, noch einmal überprüft, noch einmal besprochen. Das soll wiederum für drei Jahre die Möglichkeit geben, diesen Assistenzdienst zu leisten.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und dem Bundesbeschluss zuzustimmen.