preparatory:AB 179357
von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2012-09-25
Wortprotokoll
Die Frau Bundesrätin hat es ausgeführt: Es geht um die Zuständigkeitsfragen. Bereits heute sind die Zuständigkeiten unterschiedlich geregelt, je nachdem, ob die Eltern geschieden sind, ob sie sich einigen können und nur noch die Kindesschutzbehörde die Einigung genehmigen muss oder ob sie die Fragen dem Gericht vorlegen. Das Erwachsenenschutz- und Kindesschutzrecht hat hier Regelungen vorgesehen, die ZPO hat hier auch Regelungen vorgesehen. Wenn man einheitliche Regelungen möchte, dann müsste man diese sehr neuen Gesetzgebungen jetzt bereits wieder anpassen. Das will man nicht tun, d. h., so oder so bleibt es bei geteilten Zuständigkeiten.
Wir hatten einen Minderheitsantrag, ich habe diesen zurückgezogen. Wir sind der Meinung, die Materie ist zu komplex, um hier im Plenum beraten zu werden. Die Frage kann im Ständerat noch einmal aufgerollt werden; vielleicht kommt man dort zu neuen Einsichten.
Die Kommission hat mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Fassung des Bundesrates, welche dem Minderheitsantrag entspricht, abgelehnt, und wir empfehlen Ihnen, das ebenfalls zu tun.