preparatory:AB 185627
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-11
Wortprotokoll
Es geht hier um einen Grundsatzentscheid: Soll der Nachrichtendienst des Bundes zur Erfüllung seiner Aufgaben auch die Möglichkeit der Kabelaufklärung erhalten oder nicht? Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Datenübermittlung über Funk im nachrichtendienstlichen Bereich heute nicht mehr die gleiche Bedeutung hat, wie das in der Vergangenheit der Fall war. Man stellt fest, dass den Adressaten wichtige Informationen nicht mehr über Funk, sondern vermehrt über das Kabel zugestellt werden. Demzufolge hat die Kabelaufklärung auch eine ganz neue Bedeutung erhalten; sie hat eine ganz andere Bedeutung, als das noch vor zehn, fünfzehn Jahren der Fall war.
Es handelt sich eben hier gerade nicht um eine Massenüberwachung. Der Nachrichtendienst des Bundes bekommt vielmehr nur dann die Gelegenheit zur Kabelaufklärung, wenn begründete Verdachtsmomente bestehen. Die entsprechende Genehmigungspflicht beim Bundesverwaltungsgericht muss beachtet werden. Der Nachrichtendienst kann also nicht einfach von sich aus in Kabel eindringen, sondern er muss die entsprechende Bewilligung des Bundesverwaltungsgerichtes haben. Er muss zusätzlich die Bewilligung des Sicherheitsausschusses, eben der Vorsteher und Vorsteherinnen von VBS, EJPD und EDA, erhalten; hier ist also eine zweite Hürde. Am Schluss entscheidet noch der Chef des VBS bezüglich des Umfangs, also auch darüber, was noch zusätzlich gemacht werden darf und was nicht; er setzt also nochmals enge Bedingungen.
Es geht hier um präventive Massnahmen. Wir befinden uns hier eben nicht im gerichtspolizeilichen Verfahren. Es ist noch keine Straftat begangen worden, sondern es sind Präventionsmassnahmen, um entsprechend mögliche Straftaten zu verhindern; das ist es.
Der Nachrichtendienst hat die Möglichkeit, die entsprechenden Informationen auf öffentlichem Grund einzuholen; das ist klar. Er hat heute aber keine rechtliche Möglichkeit, allenfalls Informationen über vorbereitende Massnahmen, die zu Straftaten im Terrorismusbereich führen, zu erhalten und sich diese zu beschaffen. Er ist also entweder auf Informanten aus diesem Kreis direkt oder auf Informationen, die er auf öffentlichem Grund und Boden einholen kann, angewiesen.
Gerade die Kabelaufklärung ist ein zentraler Punkt, der es ermöglicht, in Zukunft entsprechende terroristische Straftaten frühzeitig zu erkennen. Es gibt genügend Beispiele dafür, dass solche Informationen über vorbereitende Handlungen an unseren Nachrichtendienst gelangt sind. Wir sollten ihm für die Zukunft dringendst die Möglichkeit der Kabelaufklärung geben - bei entsprechenden Verdachtsfällen und unter der Prämisse der Kontrolle und der Durchführung des Bewilligungsverfahrens.
Ich ersuche Sie deshalb dringend, den Einzelantrag Rechsteiner Paul abzulehnen.