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preparatory:AB 185793

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2015-03-19

Wortprotokoll

Zur Erreichung der mit der Totalrevision des Gütertransportgesetzes anvisierten Ziele muss der vom Bundesrat beantragte vierjährige Rahmenkredit in der Höhe von 210 Millionen Franken genügen. Dies ist auch gerade angesichts der absehbaren Ebbe in der Bundeskasse die einzig richtige Lösung.

Im Übrigen ist das Konzept des Gesetzes so angelegt, dass sowieso eine klare Priorisierung der eingegebenen oder angedachten Projekte, die durch diese Investitionsbeiträge des Bundes letztlich mitfinanziert werden, stattfinden muss. Dabei ist gerade auch die Nachhaltigkeit zu berücksichtigen, denn nur was aus dieser Priorisierung als betriebswirtschaftlich langfristig überlebensfähig resultiert, kann auch nachhaltig und damit im Sinne des Fördergedankens sein. Ich kann auch aus Gesprächen mit Experten berichten, die der Meinung sind, dass für die anvisierte Vierjahresperiode der Betrag von 210 Millionen Franken absolut ausreichend sei. Die Logik, dass man infolge der Erweiterung der Subventionstatbestände, beispielsweise durch Erneuerungsbeiträge, jetzt auch die Mittel aufstocken müsse, kann ich nicht nachvollziehen; sie widerspricht genau dem Anliegen der Priorisierung.

Wir haben bereits gehört - ich sage es aber gerne noch einmal -, dass für zukünftige Hafenprojekte, insbesondere in Basel, die allenfalls eine Unterstützung erhalten sollen, die entsprechenden Mittel ja sowieso mit separatem Verpflichtungskredit freigemacht werden.

Ich möchte Sie also einladen, sich fernzuhalten von der Versuchung, zu meinen, Sie seien bessere Umweltschützer oder würden dem Schienengüterverkehr Gutes tun, wenn Sie nur möglichst viel Geld in den Ring werfen. Das ist nicht so. Setzen wir dieses Geld zielgerichtet und nachhaltig effizient ein, bleiben wir beim Rahmenkredit von 210 Millionen Franken. Ich danke Ihnen für die Unterstützung meines Minderheitsantrages.

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