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preparatory:AB 187163

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-15

Wortprotokoll

Wir befinden uns hier bei einem wichtigen Teil der Änderungen des BVG, nämlich bei den Vollzugsregelungen. Gegenüber den bisherigen Regelungen und Vorschriften werden durch versteckte Verklausulierungen und Pauschalisierungsformulierungen die Kompetenzen des Bundesrates wesentlich erweitert.

Mit Absatz 1ter wird eine Delegationsnorm betreffend das Bundesamt für Statistik (BFS) formuliert. Dieses könnte nach dieser Norm künftig die für die Erstellung der versicherungstechnischen Grundlagen notwendigen Daten erheben. Die Vorsorgeeinrichtungen hätten die geforderten Daten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Einmal mehr würden gesetzliche Grundlagen geschaffen, die der heute schon überregulierten beruflichen Vorsorge zu deren Lasten in Zukunft weitere massive Aufwendungen verursachen würden. Verursacht würden diese Kosten durch das BFS und bezahlt durch die Vorsorgeeinrichtungen respektive schlussendlich durch die Versicherten.

Es muss davon ausgegangen werden, dass das BFS mit seinem heute schon gut ausgestatteten Personalbestand derartige Daten nicht kontinuierlich zu entsprechenden Statistiken wird verarbeiten können und somit zusätzliches Personal angestellt werden muss. Es würde hier also ein weiterer schleichender Ausbau seine Basis finden. Ich bin der Überzeugung, dass im Prinzip die bestehenden Grundlagen ausreichen. Zur Diskussion, die wir geführt haben, haben wir zusätzliche Berichte erhalten, welche uns ja sehr viel an statistischen Grundlagen geliefert haben. Das war schon mit der heutigen Regelung möglich.

Zusammen mit der Mehrheit der Kommission lehne ich deshalb die beiden neuen Absätze von Artikel 97 entschieden ab. Sie sind nicht notwendig und werden beim Vollzug, wie bereits dargelegt, weitere Mehrkosten verursachen. Gerade der Praktikabilität der Umsetzung bzw. des Vollzugs haben wir in der Kommission wahrscheinlich zu wenig Beachtung geschenkt. Eine Besprechung mit dem Geschäftsführer einer kantonalen Versicherungskasse hat mir diesen Aspekt klar vor Augen geführt. Entscheidungen, die wir in der Kommission getroffen haben, und Regelungen, die heute beantragt sind, werden zu grösseren Problemen führen. Der Zweitrat sollte sich deshalb gerade dieses Problems des Vollzugs in seiner Beratung noch vertieft annehmen.

Verhindern wir also mit der klaren Zustimmung zum Antrag der Kommissionsmehrheit, dass neben diesen Vollzugsschwierigkeiten die Vorsorgeeinrichtungen noch mit zusätzlichen Vollzugsaufträgen durch das BFS belastet werden. Nicht jede Statistik, die man haben zu müssen glaubt, bringt im Endeffekt absolut zwingend notwendige Grundlagen für das Betreiben dieses Geschäfts. Das BFS hat entweder genügend Daten für die wirksame Berechnung wichtiger Entscheidungsgrundlagen oder kommt über verschiedene Kanäle zu diesen. Verhindern wir ein weiteres Aufblähen von Vollzugsvorschriften auf der Basis von nachfolgenden Verordnungen, wie das beispielsweise gerade beim Lebensmittelgesetz oder beim Krankenversicherungsaufsichtsgesetz geschehen ist oder zu geschehen droht. Eine zusätzliche Belastung durch Kosten ist im BVG-Bereich schon heute nicht mehr verträglich.

Ich ersuche Sie deshalb, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und den Antrag der Kommissionsminderheit abzulehnen. Mit Transparenzbestimmungen haben diese bei den Absätzen nämlich nichts mehr zu tun.