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preparatory:AB 18935

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-13

Wortprotokoll

Bei der Beratung von Artikel 13 habe ich Ihnen bereits erläutert, dass künftig die Rahmenbewilligung von der Bundesversammlung genehmigt wird und dieser Beschluss dem fakultativen Referendum untersteht. Gemäss Fassung des Bundesrates könnte trotz Erteilung der Rahmenbewilligung durch den Bund die Erteilung der Betriebsbewilligung über kantonales Recht verhindert werden. Es stellt sich demnach die Frage, ob das Bundesverfahren über kantonale Kompetenzen gewissermassen wieder ausgehebelt werden soll. Nach Meinung der einstimmigen Kommission handelt es sich beim Bau einer Kernenergieanlage aber eindeutig um eine Bundeskompetenz. Die Kantone werden dabei in das Vernehmlassungsverfahren mit einbezogen. Weiter hinten im Gesetz, bei den Verfahrensbestimmungen im 6. Kapitel, Artikel 41ff., wird festgelegt, dass die Kantone angehört werden und die Interessen der Kantone und Gemeinden im koordinierten Bewilligungsverfahren berücksichtigt werden. Die Verantwortung liegt aber letztendlich beim Bund.

Die Kommission beantragt Ihnen deshalb mit 10 zu 0 Stimmen, die kantonale Kompetenz zu streichen. Es handelt sich um einen Grundsatzentscheid. Wenn Sie diesem Antrag folgen, hat dies entsprechende Folgen in Artikel 38 Absatz 2, "Beobachtungsphase und Verschluss", und in den Artikeln 43 und 48; ich komme bei den entsprechenden Artikeln dann noch einmal darauf zurück.

Ich möchte dabei noch auf den Umstand hinweisen, dass die Kommission in Artikel 104, "Übergangsbestimmungen", einen Absatz 2bis eingefügt hat, der "für ein allfälliges geologisches Tiefenlager im Wellenberg" eine Ausnahmeregelung vorsieht. Artikel 104 Absatz 2bis besagt, dass beim Wellenberg die Zustimmung des Kantons Nidwalden für die Nutzung des Untergrundes erforderlich ist, dies im Bewusstsein, dass die Regeln während des Spiels nicht geändert werden dürfen.

Ich empfehle Ihnen, hier der Kommission zu folgen, die mit 10 zu 0 Stimmen so entschieden hat.