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preparatory:AB 194735

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2016-03-02

Wortprotokoll

Wie bereits in der Eintretensdebatte ausgeführt, hat die Kommission hier bei Artikel 2 Absatz 2 mit 7 zu 6 Stimmen beschlossen, die Regelung von Ausbildung und Berufsausübung auf Masterstufe im Bereich Pflege mit dem Schwerpunkt "Advanced Practice Nurse" (APN) ins Gesetz aufzunehmen. Sie möchte Artikel 2 Absatz 2 entsprechend ergänzen und als Folge davon weitere Anpassungen bei den Artikeln 3 und 12 machen. Die Kommissionsmehrheit anerkennt, dass Masterabsolventinnen und -absolventen im Bereich der Pflege bereits heute erweiterte Aufgaben in der medizinischen Grundversorgung wahrnehmen. Sie macht zudem geltend, dass die gesetzliche Regelung der Masterstufe im Bereich Pflege die Patientensicherheit erhöht und die interprofessionelle Zusammenarbeit fördert.

Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen also, die Masterstufe im Bereich Pflege hier mit dieser Ergänzung ins Gesetz aufzunehmen.