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preparatory:AB 197482

Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-17

Wortprotokoll

Natürlich müssen wir unsere Energie optimal nutzen, und natürlich müssen wir alles unternehmen, um den Stromverbrauch möglichst tief zu halten. Natürlich ist es richtig, nur noch effiziente Elektrogeräte zu verwenden.

Doch nun diese Volksinitiative als einzigartige Lösung für unsere Zukunftsprobleme im Energiesektor hinzustellen ist schon ein starkes Stück. Einmal mehr liegt uns eine Volksinitiative vor, die uns weitere Einschränkungen aufoktroyiert und neue Gesetze und Verordnungen nach sich zieht. Aber sie bringt keine wesentliche Verbesserung zur Energiestrategie 2050: nicht, weil die Idee schlecht ist, sondern weil wir bereits auf dem Weg sind. Schon heute sind unzählige Stromeffizienzprogramme aufgegleist, und die Wirtschaft und auch die öffentliche Hand sind aktiv beteiligt.

Wir haben in erster Priorität aber nicht ein Stromeffizienzproblem, sondern wir haben ein ernsthaftes CO2-Problem. Es hilft nichts, Forderungen explizit für den Strom als einzelne Energieform in die Bundesverfassung aufzunehmen, aber die fossilen Energieträger auszublenden. Nur eine Gesamtsicht zeigt uns Effizienz auf. Entscheidend ist, ob wir für die tatsächliche Anwendung die richtige Energieform und das optimale System gewählt haben. Es macht keinen Sinn, Treibhäuser elektrisch zu beheizen, wenn die Wärme aus einer nahen Kehrichtverbrennungsanlage über einen Wärmeverbund eingespiesen werden kann. Es macht auch keinen Sinn, eine neue Beleuchtungsanlage mit Gasentladungslampen zu bestücken, wenn entsprechende LED-Leuchtentypen erhältlich sind. Doch für solche Entscheidungen braucht es keine Verfassungsänderung. Mit den geltenden Vorgaben sind die Konsumenten genügend sensibilisiert und können auch ohne weitere Bevormundungen klug entscheiden. Auch das Gewerbe hat grösstes wirtschaftliches Interesse, an solchen Geschäftsmodellen mitzuwirken. Hierbei ist die Energieeffizienz ein schlagendes Verkaufsargument.

Zudem haben viele Energieversorgungsunternehmen im Zusammenhang mit der Energiestrategie 2050 den Weg vom Versorger zum Dienstleister bereits gewählt. Diese Tatsache beweist, dass der bestehende Verfassungstext vollauf genügt und keine weiteren Beschränkungen notwendig sind. In Artikel 89 werden Bund und Kantone schon heute beauftragt, sich für eine umweltverträgliche Energieversorgung und einen rationellen Energieverbrauch einzusetzen. Wer in der Verfassung nun auch noch verbindliche Verbrauchsziele für den Strom fordert, verschliesst sich der Tatsache, dass die Energieformen für x-fache Anwendungen variabel sind. Man kann einen Kochherd auch mit Gas betreiben, man kann eine Lokomotive auch mit Diesel fahren; es kann aber durchaus Sinn machen, in einem System die Zusatzheizung mit elektrischer Energie zu betreiben.

Mit der Initiative schränken wir uns in der Systemwahl unnötig ein und werden dem Fortschritt nicht gerecht. Weniger Stromverbrauch bedeutet nicht weniger Ressourcenverbrauch, oder anders gesagt: Energie ist nicht gleich Strom.

Auch die Umsetzung der Initiative ist nicht wirklich durchdacht. So ist z. B. offen, wie der Eigenverbrauch von Solarstromproduzenten bewertet werden soll. Ist das nun Stromverbrauch, der angerechnet werden muss, oder verschwindet dieser Wert in der Verbrauchsstatistik? Heute haben wir die unsägliche Praxis, dass Solarstromproduzenten den subventionierten Strom einerseits dem Netzbetreiber zu einem hohen Fixpreis abgeben können und andererseits für den Eigenbedarf billigen Netzstrom beziehen, dies unabhängig vom effektiven Belastungsprofil des Netzes. Eigentlich wäre hier schon lange der Wechsel von einer KEV zu einem "LAEB" notwendig, zu einem "leistungsabhängigen Einspeisebonus". Wer Strom bei Verbrauchsspitzen liefern kann, wird zusätzlich belohnt, wer Strom bei Überkapazität ins Netz einspeist, wird bestraft. Ein solches System würde übrigens auch der Schweizer Wasserkraft helfen.

Ich finde es richtig, dass wir gemeinsam an einem ausgewogenen ökologischen Fussabdruck arbeiten und uns an einer realistischen Energiestrategie ausrichten. Ich finde es aber falsch, den Stromverbrauch abgekoppelt von der Energiestrategie 2050 explizit via Verfassung stabilisieren zu wollen. Einziger Vorteil: Das Stimmvolk hätte die Möglichkeit, ein erstes Mal über die Energiezukunft abzustimmen. Da wären die Initianten aber besser beraten, wenn sie die Initiative zurückziehen würden.