preparatory:AB 198361
Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-04-27
Wortprotokoll
Das muss er nur, wenn er eine Deklaration macht, dass er nach Schweizer Richtlinien produziert. Grundsätzlich haben Sie heute eine Deklaration nach Ländern, zum Beispiel "Fleisch aus Uruguay". Zusätzlich würde ein Aufdruck "Nicht nach Schweizer Richtlinien produziert" erfolgen. Wenn der Produzent diesen Aufdruck nicht will, muss er nachweisen, dass er gemäss der Schweizer Tierschutzverordnung produziert, so, wie dies auch unsere Bauern tun müssen.