preparatory:AB 200190
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-06-08
Wortprotokoll
Frau Nationalrätin Pieren: Ich bin Ihnen dankbar für die gute Reaktion auf unseren Brief, aber bin trotzdem mit dem Bundesrat der Meinung, dass wir am Thema dranbleiben müssen. Ich empfehle Ihnen entsprechend, das Postulat anzunehmen.
Es ist so; die Geschichte ist eine internationale Geschichte. Es ist umstritten, man hat die nötige Sicherheit nicht, und auch in der Europäischen Union, in Deutschland insbesondere, widmet man sich der Glyphosatthematik sehr intensiv. Wir wollen Klarheit schaffen, und wir brauchen dazu die zusätzlichen Abklärungen.
Es ist unbestritten, Glyphosat ist das am häufigsten eingesetzte Pflanzenschutzmittel. Als Herbizid wird es vielseitigst eingesetzt, unter anderem auch für die bodenschonende pfluglose Ansaat von Kulturen. Ich habe schon gesagt, die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat Ende letzten Jahres eine Neubewertung vorgenommen. Sie kommt zum Schluss, dass es unwahrscheinlich ist, dass Glyphosat für den Menschen krebserregend ist; aber eben: unwahrscheinlich. Diese Meinung teilt auch die am 16. Mai veröffentlichte Stellungnahme des internationalen WHO/FAO-Gremiums, welches für die Beurteilung von Pflanzenschutzmittelrückständen zuständig ist. Die Experten des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen teilen diese Schlussfolgerungen. In der Schweiz wird Glyphosat im Unterschied zum Ausland nicht unmittelbar vor der Ernte zur Trocknung des Erntegutes eingesetzt, ebenso gibt es keine Anwendung auf genetisch veränderten, resistentere Kulturen. Somit muss nicht mit relevanten Glyphosatrückständen in Lebensmitteln aus Schweizer Produktion gerechnet werden.
Der Bundesrat nimmt aber zur Kenntnis, dass im Urin der Schweizer Bevölkerung geringe Rückstände von Glyphosat gemessen werden konnten. Die Ursachen für diese Rückstände sind bisher nicht bekannt. Die im Urin gefundenen Konzentrationen sind gesundheitlich unbedenklich, es besteht jedoch ein berechtigtes Interesse zu wissen, worauf diese Spuren zurückzuführen sind. Da Anwendungen auf Pflanzen kurz vor der Ernte im Ausland erlaubt sind, darf vermutet werden, dass importierte Lebensmittel eine Rolle spielen könnten. [PAGE 942]
Die Annahme des Postulates erlaubt es, den Ursachen der Glyphosatrückstände im Urin der Schweizer Bevölkerung auf den Grund zu gehen. Die zuständigen Bundesämter werden im Rahmen der bestehenden Ressourcen die Anliegen des Postulates aufgreifen.
Noch einmal: Wir haben bestmöglich bereits Antwort gegeben, aber die Thematik ist nicht abgeschlossen. Deshalb ist unsere Empfehlung, das Postulat anzunehmen.