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preparatory:AB 200707

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-06-13

Wortprotokoll

Dann sage ich Ihnen jetzt gerne von unabhängiger Seite noch, was wir von diesem Antrag Ihrer Kommission halten. Wir bitten Sie auch, der ursprünglichen Fassung des Bundesrates zuzustimmen.

Es gab letzten November in einer Zeitung einen Artikel, in dem stand, dass Politiker Weihnachtsmann spielen. Der Lotteriefonds eines Kantons wurde als "Selbstbedienungsladen" bezeichnet. Das ist meines Erachtens nicht die richtige Art, diese Sachen anzuschauen.

Es ist ja auch nicht so, dass diese Frage im Gesetz hier nicht auch geregelt wäre. Im 2. Abschnitt des 9. Kapitels sind Mindestvorgaben für die Kantone vorgegeben, die sie im Verfahren zur Verteilung der Reingewinne aus den Lotterien und Wetten einhalten müssen. Wenn Sie hier jetzt also nicht Ihrer Kommission folgen, dann sind die Kantone nicht völlig im luftleeren oder rechtsfreien Raum. Man lässt den Kantonen aber, das ist auch das Anliegen des Bundesrates, genügend Spielraum, um auch lokalen Besonderheiten und künftigen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Die Kantone können die Stellen für die Verteilung der Mittel frei bestimmen; das sollen sie aus Sicht des Bundesrates weiterhin tun können.

Es ist gegenwärtig schon so, dass sich die kantonalen Regeln in diesem Punkt erheblich unterscheiden. Es gibt grosse Unterschiede, insbesondere auch zwischen der Deutschschweiz und der Westschweiz. Ich denke, dass diese Unterschiede auch in Zukunft bestehen bleiben, was auch richtig ist. Es kann sich um politische Instanzen - das sind die Kantonsregierungen oder in einigen Kantonen auch die Kantonsparlamente -, um Stellen der Zentralverwaltung oder um unabhängige Instanzen handeln. Auf jeden Fall müssen die Kantone aber gewährleisten, dass die Verteilinstanz von den Lotterieveranstalterinnen unabhängig ist. Das ist der zentrale Punkt, da darf es keine Vermischungen geben.

Ihre vorberatende Kommission sieht jetzt vor, dass die für die Verteilung der Mittel zuständigen Stellen unabhängig sein müssen. Es wurde gesagt, dass dieser Anstoss von der Finanzkontrolle gegeben wurde. Die Finanzkontrolle hat da eben die Einrichtung von unabhängigen Verteilinstanzen gefordert. Auch der Bundesrat hatte in seinem Vorentwurf noch vorgesehen, dass die für die Verteilung zuständigen Stellen unabhängig sein müssten. Das war also auch einmal eine Überlegung des Bundesrates. Wir haben diese Anforderung dann aber aufgrund der Kritik der Kantone, hauptsächlich der Deutschschweizer Kantone, gestrichen. Sie haben geltend gemacht, dass dadurch ihre Organisationsautonomie verletzt würde.

Der Kommissionsantrag würde in der Praxis dazu führen, dass zahlreiche Kantone der Deutschschweiz die Organisation der Mittelverteilung neu konzipieren müssten. Aber noch einmal: Das heisst jetzt nicht, dass man bei der Mittelverteilung völlig frei ist, vielmehr gibt es rechtliche Vorgaben. Zentral für eine korrekte Mittelvergabe ist, dass die Verfahren transparent sind; das ist ein ganz wichtiges Anliegen. Da wird wahrscheinlich auch niemand in diesem Saal widersprechen. Lotteriegelder dürfen nicht wie bei einem Geschenkbasar oder eben wie in einem Selbstbedienungsladen verteilt werden. Zur Mittelvergabe gehört eine angemessene Aufsicht über die Entscheide zur Gewährung von Beiträgen. Eine bundesrechtliche Pflicht zur Einführung unabhängiger Verteilinstanzen ist hingegen nicht zwingend nötig. Wir sind wie gesagt der Meinung: Wenn die Aufsicht [PAGE 460] funktioniert und die Transparenz gegeben ist, braucht es keine zusätzlichen Auflagen.

Der Bundesrat bittet Sie deshalb, dem Antrag Dittli bzw. seinem Entwurf zuzustimmen.

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