preparatory:AB 201034
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-06-14
Wortprotokoll
Die Änderung des Alkoholgesetzes ist ein Geschäft, das der Rat in alter Zusammensetzung mehrmals behandelt hat und das am Schluss gescheitert ist. Sie gaben uns den Auftrag, die an sich unbestrittenen Punkte in einer Vorlage rasch wieder zu bringen, was hiermit passiert. Den zweiten, umstrittenen Teil bearbeiten wir ebenfalls. Wir haben dazu intern die Vorbereitungsarbeiten getroffen und starten Ende August mit einem runden Tisch, um den zweiten Teil so vorzubereiten, dass wir ihn Ihnen im Laufe des nächsten Jahres zur Beratung übergeben können. Hier geht es eigentlich um den Teil, der damals nicht bestritten war.
Die Eidgenössische Alkoholverwaltung ist die älteste Anstalt des Bundes. Sie erhielt ihre rechtliche Selbstständigkeit am 29. Juni 1900. Sie ist also 116 Jahre alt, und sie soll nun mit diesem Gesetz in die Zollverwaltung integriert werden. Es ist also nicht mehr eine rechtlich selbstständige Anstalt, sondern sie ist in die Zollverwaltung integriert. Standort der Alkoholverwaltung soll in Zukunft Delémont sein. Es werden damit im Kanton Jura rund fünfzig Arbeitsstellen neu gebildet; im Kanton Jura einerseits deshalb, weil wir dort bereits sind, andererseits deshalb, weil sich der Kanton Jura schon sehr früh um diese Arbeitsstellen bemüht hat. Es entspricht auch dem Willen des Bundesrates, die Verwaltung dort, wo es möglich ist, etwas zu dezentralisieren und nicht nur in Bern zu konzentrieren; dies also zur Integration in die Zollverwaltung.
Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass wir diesen Schritt nun machen können. Unsere Mitarbeiter sind doch schon einige Jahre im Unsicheren, was passieren soll - die Beratungen über das alte Gesetz begannen 2012. Diese Arbeiten sind vorangeschritten, das wird keine weiteren Probleme geben.
Der zweite Schritt ist die Privatisierung der Alcosuisse. Die Alcosuisse AG gibt es schon. Sie wurde 1998 gegründet und soll ab Januar aktiviert werden. Wir geben uns anderthalb Jahre Zeit, sie zu privatisieren, das heisst, die Aktien zu verkaufen und in die Privatwirtschaft zu geben. Hier gehen wir, wie bereits gesagt wurde, nicht davon aus, dass wir es dem absolut Meistbietenden geben, sondern demjenigen, der die Aufgaben bzw. den Leistungsauftrag, den wir damit verknüpfen, auch am besten erfüllen kann. Wir werden sehen, wie es läuft. Wir gehen aber davon aus, dass es möglich ist, es so zu machen.
Gleichzeitig werden die Mitarbeitenden aus dem Bundesvertrag herausgelöst; sie erhalten einen privatrechtlichen Vertrag und eine entsprechende Versicherungslösung. Diese Arbeiten wurden mit den Gewerkschaften abgeschlossen, und die Mitarbeitenden haben dem entsprechend zugestimmt. Die privatrechtlichen Fragen sind also mit den Mitarbeitenden geklärt, sie haben ihre Zustimmung gegeben, sodass das entsprechend übernommen werden kann.
Der Ethanolmarkt, der damit verbunden ist, ist ja ein sensibler Markt. Wir haben einige Grossbezüger, die das Ethanol wohl direkt beschaffen werden, sobald das Monopol aufgehoben wird; die kleineren Bezüger werden sich wohl weiterhin an die Alcosuisse AG halten. Es macht Sinn, dass es so funktioniert, weil hier das Know-how in Bezug auf die Qualität und die Kundenbedürfnisse vorhanden ist. Ethanol ist ein sensibles Produkt; da kann man garantieren, dass es auch weiter so funktioniert. Mit der Privatisierung der Alcosuisse bis Mitte 2018 kann dann auch das Monopol in diesem Sinne aufgehoben werden. Wir gehen davon aus, dass das bis Ende 2018 erfolgen kann.
Das sind die drei Schritte: Integration der Eidgenössischen Alkoholverwaltung in die Eidgenössische Zollverwaltung, Privatisierung der Alcosuisse, also Verkauf dieser Aktiengesellschaft, und anschliessend die Aufhebung des Ethanolmonopols. Das ist alles vorbereitet; alle Fragen, die darum herum zu beantworten sind, sind geklärt, soweit sie schon geklärt werden konnten. Das betrifft insbesondere die Fragen zum Personal.
Offen ist noch, was dann verkauft wird: nur der Standort Delémont oder allenfalls auch der Standort Schachen im Kanton Luzern? Das hängt davon ab, welche Angebote wir erhalten. Diese Fragen werden wir aber noch intern behandeln, weil wir ja im Bieterverfahren verkaufen möchten. Es macht keinen Sinn, in der Öffentlichkeit schon alle Details auszubreiten, weil wir es mit möglichen Käufern intern ausmehren wollen.
Die Ziele, die wir uns gesetzt haben, entsprechen auch den Zielen und Anforderungen, die Sie jetzt in Ihren Voten geäussert haben. Es soll ein geordneter Übergang werden mit der Aufhebung des Monopols, der Markt soll weiterhin funktionieren, und die geforderte Qualität soll gegeben sein. Damit schliessen wir eigentlich ein 116-jähriges Kapitel der rechtlichen Selbstständigkeit ab und überführen das Profitcenter in die Privatwirtschaft; die Vorbereitungen dazu sind getroffen.
Ich bitte Sie ebenfalls, auf diese Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen. Ende August starten wir wie gesagt mit dem runden Tisch, um die etwas komplexeren und politisch umstrittenen Probleme zu lösen, bei denen wir letztes Mal in den Räten keine Zustimmung fanden.