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preparatory:AB 203444

Quadranti Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD · 2016-09-15

Wortprotokoll

Man hat es vielleicht auch vom Vorredner gehört: Das ist nicht ganz einfach zu verstehen. Diesen Fragen liegt ja vor allem ein Systemwechsel zugrunde, wonach der Bund von der Objekt- zur Subjektfinanzierung gewechselt hat. Was bedeutet das? Wie wird das vollzogen?

Der Vollzug erfolgt über eine Internetplattform. Der Einzelne eröffnet dort ein Profil und gibt seine Daten ein. Sobald die Prüfung absolviert ist, erhält der Bund die entsprechende Liste von der Prüfungsanstalt, und der Einzelne, die Einzelne kann die Zahlungsbestätigung für die Kurskosten hochladen. So ist es angedacht. Dann erfolgt die Abrechnung.

Es gibt rund 20 000 Absolvierende pro Jahr. Wir hoffen natürlich, dass es mit der Erhöhung, die jetzt beschlossen wurde, mehr werden. In der bundesrätlichen Variante, also gemäss dem Antrag der Minderheit Gmür-Schönenberger, gibt es einen Zeitpunkt, an dem die Daten kontrolliert und die Zahlungen ausgelöst werden: nach der eidgenössischen Prüfung. Die Fallzahl beträgt, wie gesagt, rund 20 000.

Die Verwaltung rechnet hier mit sechs Vollzeitstellen. Gegenüber den heutigen kantonalen Administrationen - 26 Einzellösungen - ist das eine massive Vereinfachung, Herr Kollege Tuena. Es ist also keine Aufblähung. Bei der Variante der jährlichen Auszahlung erhöhen sich die Fallzahlen um den Faktor der Anzahl Jahre, die die Ausbildung dauert. Diese Ausbildungen dauern ja meist zwei, drei Jahre. Das heisst, nur durch die Festlegung der jährlichen Auszahlung erhöht sich der Administrativaufwand um den Faktor 2 bis 3. Dann kommt die Kontrolle hinzu, ob tatsächlich die Prüfung absolviert wurde. Wir wollen ja nicht Weiterbildung subventionieren, sondern den Zugang zu den Prüfungen ermöglichen. Ebenso muss darum sichergestellt werden, dass nicht Weiterbildungen bezahlt werden. Das führt dazu, ob man will oder nicht, dass ein administrativer Mehraufwand entsteht. Mehr Geld wird also von der Administration und den Personalkosten verschluckt, ohne dass ein zehnseitiges Formular verwendet wird, und zwar einfach aus dem Grund, dass sich die Fallzahlen deutlich erhöhen.

Mit diesem Argument müsste die BDP-Fraktion eigentlich den Antrag der Minderheit Gmür-Schönenberger unterstützen. Wir werden aber trotzdem mehrheitlich der Mehrheit folgen und sagen: Ja, wir wollen eigentlich schon, dass es quasi eine Härtefallklausel gibt. Wir wollen nicht, dass die Vorfinanzierung es verhindert, dass sich geeignete Berufsleute auf die höhere Berufsprüfung vorbereiten können. Wir unterstützen deshalb mehrheitlich den Antrag der Mehrheit der Kommission.