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preparatory:AB 205520

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-28

Wortprotokoll

Bei diesem Block habe ich, wie Sie gehört haben, drei Minderheitsanträge und einen Einzelantrag eingereicht. Die Minderheitsanträge und der Einzelantrag haben alle das gleiche Ziel. Sie sollen zusätzliche Stolpersteine im Projekt Rentenreform 2020 beseitigen.

Der erste Minderheitsantrag betrifft Artikel 22ter AHVG. Die Mehrheit Ihrer Kommission möchte die AHV-Kinderrenten komplett streichen. In Zukunft würden also Männer, die bereits im AHV-Alter sind und noch Kinder oder Jugendliche in Ausbildung haben, keine Kinderrenten mehr erhalten. Gemäss den Ausführungen der Verwaltung werden im Moment fast 25 000 solche Kinderrenten ausbezahlt. Das Einsparpotenzial durch diese Massnahme ist denn auch mit 200 Millionen Franken zugegebenermassen recht hoch. In der Kommission wurden bei der Diskussion um die Kinderrenten vor allem gut betuchte ältere Männer erwähnt, die mit 50 oder später noch Vater werden.

Ich aber bin davon überzeugt, dass es unter den Bezügern von Kinderrenten viele gibt, die in bescheideneren Verhältnissen leben und für deren Haushaltbudget die Kinderrenten wichtig sind. Kommt hinzu, dass in gewissen Fällen durch ein Streichen der Kinderrenten einfach eine Kostenverschiebung zu den Ergänzungsleistungen erfolgt.

Die anderen Minderheitsanträge betreffen in erster Linie Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Sie haben darum auch ein Schreiben der Auslandschweizer-Organisation (ASO) erhalten, in dem Sie gebeten werden, meinen beiden Minderheitsanträgen zu folgen.

Wenn es nach dem Willen der Mehrheit geht, können in Zukunft Waisenrenten für Pflegekinder und IV-Kinderrenten für Pflegekinder nicht mehr ins Ausland exportiert werden. Dazu ist Folgendes zu sagen: Erstens trifft es wiederum vor allem Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die in einem Land ausserhalb der EU/Efta wohnen, mit dem kein Sozialversicherungsabkommen besteht. Zweitens liegt dieser Streichung die Annahme zugrunde, dass diese Pflegekinder vielleicht keine echten Pflegekinder sind, sondern dass da irgendetwas gemauschelt wird. Ich teile dieses grundsätzliche Misstrauen nicht und finde es deshalb falsch, das Pflegekind quasi mit dem Bad auszuschütten. [PAGE 1666]

Lassen Sie mich noch ein Wort zu meinem Einzelantrag zu Artikel 23 sagen. Wie Sie meiner schriftlichen Begründung entnehmen können, habe ich da in der Hitze des Gefechts am Ende der Debatte einen Überlegungsfehler angestellt und den Antrag nicht als Minderheitsantrag eingereicht. Inhaltlich wurde er in der Kommission diskutiert und auch zur Abstimmung gebracht.

In Bezug auf die Verschlechterung der Witwenrenten haben wir ja zwei unterschiedliche Konzepte: Der Bundesrat will die Witwenrenten generell kürzen. Die Mehrheit der Kommission ist dem Bundesrat im Wesentlichen gefolgt und nimmt nur eine kleine Retusche im Sinne einer Härtefallregelung vor. Der Ständerat war der Meinung, dass dies ein zu grosser Stolperstein für die Vorlage wäre, und ist dem Bundesrat deshalb nicht gefolgt.

Mein Antrag könnte ein möglicher Kompromiss in dieser Frage sein. Er hätte zur Folge, dass Witwen, die nie Kinder hatten, keine Witwenrenten mehr erhalten. Dieser Antrag wurde in der ständerätlichen Kommission ebenfalls schon diskutiert, aber dann nicht als Antrag im Plenum behandelt. Mir geht es mit meinem Einzelantrag nun darum, diesen Kompromissantrag nochmals aufs Tapet zu bringen.

Ich bitte Sie also zusammenfassend, meine Minderheiten zu unterstützen und damit die Vorlage, die beim Eintreten mehrmals als überladen bezeichnet wurde, zu entlasten.

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