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preparatory:AB 208238

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2016-12-06

Wortprotokoll

Die Kommission beantragt Ihnen mit 8 zu 4 Stimmen, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.

Zunächst kann gesagt werden, dass die Frage aus heutiger Sicht etwas entspannter angesehen werden kann als noch vor fünf oder, wenn Sie wollen, vor zehn Jahren. Der Grund ist einerseits - der Minderheitssprecher hat das richtig gesagt -, dass die Entschuldung zügig vorangeht, aus positiven Gründen, die bei der IV liegen. Andererseits ist aber auch das völlig aussergewöhnliche Tief- oder sogar Negativzinsumfeld zu nennen, in dem wir leben. Die Frage, wer Zinsen zu zahlen hat, wird natürlich weniger wichtig, wenn die Zinsen sehr tief sind. Ja, die Frage könnte sogar die umgekehrte sein, wenn die Situation eintreten würde - was in der Kommission auch diskutiert wurde -, dass es um Negativzinsen ginge. Dann würde sich ja die Zahlungsrichtung umkehren.

Unbestritten war in der Kommission - auch bei der Minderheit -, dass der IV-Ausgleichsfonds die Schulden verzinsen muss, dass also der AHV-Ausgleichsfonds Zinslasten nicht zu tragen, sondern zugut hat. Die Frage ist, ob und wie lange der Bund diese Zinszahlung für den IV-Ausgleichsfonds übernehmen muss. Hier hat die Kommission zunächst darauf verwiesen, dass immer vorgesehen war - Sie sehen das auch in der Botschaft -, dass die Übernahme des Zinsaufwandes durch den Bund nur temporär sein dürfe. Deshalb heisst es auch in Absatz 2 von Artikel 22, dass die entsprechende Verzinsungsübernahme Ende 2017 endet.

Aus diesen Gründen war die Kommission der Meinung, dass die Befristung richtig ist und dass ab dem 1. Januar 2018, wie das Absatz 3 vorsieht, wieder die Normalsituation eintreten soll. Die Normalsituation ist die, dass der Schuldner dem Gläubiger für die Schulden, die er hat, einen Zins bezahlen muss, dass also der IV-Ausgleichsfonds dem AHV-Ausgleichsfonds einen entsprechenden Zins bezahlen muss. Schliesslich wurde in der Kommission auch erwähnt, dass mit der Mehrheitsformulierung in Absatz 2 ein gewisser Druck mit Blick auf eine zeitgerechte Sanierung der IV aufrechterhalten wird, was die Mehrheit der Kommission begrüsst hat. [GZ]

Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.