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preparatory:AB 211219

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-03-01

Wortprotokoll

Der Bundesrat will in Artikel 69 festlegen, dass die Spielbanken keine Gewinnbestätigungen ausstellen. Wenn das so sein soll, dann haben wir folgendes Problem, das jedem passieren kann: Wenn Sie zum Beispiel 50 000 Franken gewinnen, dann bringen Sie die 50 000 Franken - das wird ja meistens bar ausbezahlt - auf die Bank, und die Bank fragt, woher das Geld kommt. Sie haben aber keine Bestätigung. Die 50 000 Franken werden unter Umständen gar nicht angenommen. Das ist das eine Problem.

Das andere Problem ist: Wenn Sie diese 50 000 Franken bei den Steuern angeben, sei es auf einem Bankkonto oder, weil Sie das Geld nicht auf die Bank bringen konnten, in bar, dann müssen Sie gegenüber der Steuerbehörde einen sogenannten Vermögensnachweis machen. Wie wollen Sie diesen Vermögensnachweis erbringen, wenn Sie keine Bestätigung haben? Was machen Sie dann? Für 50 000 Franken wird die Steuerbehörde bei einem durchschnittlichen Einkommen und einem tiefen Vermögen usw. einen Vermögensnachweis von Ihnen verlangen. Sie müssen diesen Vermögensnachweis erbringen. Wenn Sie das nicht tun können, haben Sie ein Verfahren am Hals; das wissen Sie ganz genau.

Die Lösung der Minderheit kann Ihnen in dieser Situation aus der Patsche helfen, insbesondere bei den Steuern, damit Sie, wenn Sie einen Gewinn machen - ich spreche nicht von Millionengewinnen, ich spreche bewusst von 20 000 oder 50 000 Franken -, diesen Nachweis gegenüber den Steuerbehörden erbringen können. [GZ]

Ich ersuche Sie dringend, der Minderheit Schwander zu folgen.