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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-05-31

Wortprotokoll

Steueroptimierungen durch multinationale Konzerne, die ihre Gewinne in Tiefsteuerländer verschieben können, werden von der OECD seit Jahren zu Recht bekämpft. Den Ländern des Südens entgehen dadurch Hunderte von Milliarden an Steuereinnahmen, und an der Folge haben auch wir kein Interesse: an der daraus resultierenden steigenden Disparität zwischen Nord und Süd.

Mit mehr Transparenz über die bezahlten Steuern und erzielten Umsätze in jedem Land will die OECD nun die Gewinnverkürzung und -verlagerung - Sie kennen das unter dem Stichwort Beps - bekämpfen. Das ist eines der Instrumente.

Die SP-Fraktion begrüsst ausdrücklich, dass dies in Form einer multilateralen Vereinbarung über den Austausch länderbezogener Berichte und ihrer Umsetzung erfolgen soll. Das stellt eine wichtige Ergänzung zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonti dar. Die SP-Fraktion hatte bereits im Rahmen des Aktien- und Rechnungslegungsrechts ein Country-by-Country-Reporting verlangt, aber es ist für uns klar: Eine multilaterale Lösung ist viel besser als eine, die einfach auf ein Land bezogen ist.

Unverständlich ist es deshalb für uns, dass die SVP-Fraktion ausgerechnet die multilaterale Vereinbarung nicht akzeptiert und darauf nicht eintreten will. Sie leistet damit insbesondere den multinationalen Konzernen keinen Dienst und uns auch nicht. Stellen Sie sich einmal vor, man müsste das alles in Form von Doppelbesteuerungsabkommen vereinbaren und regeln. Wir hätten damit keine Rechtssicherheit für uns, wir hätten keine Rechtssicherheit für die Konzerne und eine riesige Arbeitsbelastung für Parlament und Verwaltung: Wir wären gar nicht in der Lage, alle erforderlichen Abkommen überhaupt entsprechend zu regeln. Das, was die SVP will, ist für den Konzernstandort Schweiz schädlich.

Wir haben selbstverständlich einen Swiss Finish, Herr Kommissionssprecher, denn die Schweiz wird mit einem Swiss Finish nur einen Mindeststandard verankern. Den Verzicht zum Beispiel auf das "local file" und auf die Erstellung eines "master file" erachten wir nicht als Vorteil für unser Land, sondern als Nachteil. Wenn die Schweiz keine Stammdaten erhebt, kann sie die Qualität des Country-by-Country-Reportings eigentlich nicht kontrollieren und auch die Plausibilität nicht überprüfen.

Mit dem Minimalstandard wird genau das eintreffen, was wir bereits vom Amtshilfegesetz her kennen: Wir müssen Jahr für Jahr nachbessern. Alle, die bereits in der vorhergehenden Legislatur im Parlament waren, kennen das. Wir bedauern es auch, dass der Austausch nicht automatisch erfolgt, sondern nur via bilaterale Aktivierung gemäss Artikel 28. Auch das dient nicht der Rechtssicherheit.

Ebenfalls zu diskutieren ist - und hier stehen wir ganz klar im Gegensatz zu dem, was Herr Barazzone eben gesagt hat - die Veröffentlichung der Berichte. International steht die Veröffentlichung der Berichte zur Diskussion - im Vereinigten Königreich und in der EU. Es ist klar, dass wir ebenfalls ein Interesse an dieser Veröffentlichung haben. Wenn das zur Debatte steht, dann frage ich Sie, Herr Bundesrat Maurer: Kommt dann bereits die nächste Revision? Es ist auch für die Konzerne unklar, welche Daten und welche Veröffentlichungsregeln nun gelten. Wenn Sie sich zum Beispiel das Gesetzesprojekt der EU anschauen, dann stellen sich Ihnen grosse Fragen, die Sie mit dieser Botschaft nicht beantwortet haben - vielleicht machen Sie das ja heute.

Ich habe viel mehr Bedenken in Bezug auf den Server, auf den Sie die Daten laden wollen. Zu den Minderheiten Folgendes: Wir sind ganz klar der Meinung, dass man mit "master files" die Daten breit erfassen soll, wie das von der Minderheit Marra verlangt wird.

Dann noch eine Bemerkung zu den Strafbestimmungen: Ein Gesetz ist nur so gut wie sein Vollzug, und dieser bemisst sich selbstverständlich auch an den Strafbestimmungen. Ich bitte Sie deshalb, mit der Minderheit Birrer-Heimo die entsprechenden Anträge des Bundesrates wieder aufzunehmen.

Mehr als 60 Länder haben das Beps-Projekt gutgeheissen. Transparenz ist ein sehr einfaches Mittel, um die Rechenschaftspflicht der multinationalen Unternehmen im Steuerbereich zu vereinheitlichen, ohne die Wettbewerbsfähigkeit zu tangieren. Deshalb bitten wir Sie, für Rechtsgleichheit zu sorgen, auf die multilaterale Vereinbarung einzutreten und dafür zu sorgen, dass das Bundesgesetz entsprechend den Minderheitsanträgen verbessert wird. Das ist ein wichtiger Schritt für einen guten Konzernstandort Schweiz, der auch den internationalen Anforderungen Rechnung trägt.

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