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preparatory:AB 218906

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-09-13

Wortprotokoll

Diese Volksinitiative betrifft eigentlich das Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Es geht um die Frage des Schutzes der Privatsphäre. Das ist der staatspolitische Aspekt dieser Volksinitiative. Dann gibt es den steuerlichen Aspekt, der davon auch gestreift wird. Entstanden ist die Initiative, wie das ausgeführt wurde, in der Zeit, als sich die Frage des Bankgeheimnisses stellte.

Die Initiative und der Gegenentwurf wollen im Kern das Gleiche, nämlich die Verankerung des steuerlichen Bankgeheimnisses in der Verfassung. Damit möchte die Initiative die Einführung des automatischen Informationsaustausches im Inland und die vom Bundesrat initiierte Revision des Steuerstrafrechts verhindern.

Die Initiative hat etwas über das Ziel hinausgeschossen. Das ist inzwischen auch bei Ihnen erkannt worden, und daraus ist der Gegenvorschlag entstanden. Der Gegenvorschlag möchte eigentlich die jetzige Rechtsetzung in der Bundesverfassung festschreiben, mit anderen Worten: Eine allfällige Annahme des Gegenvorschlages - wenn er überhaupt zur Abstimmung gelangt - hätte keine Änderung der Gesetzgebung zur Folge. Er würde aber verhindern, dass in diesem Bereich eine wohl weiter gehende Gesetzgebung stattfinden könnte.

Aus Sicht des Bundesrates ist die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Der Mehrwert des Gegenentwurfes ist aus Sicht des Bundesrates nicht gegeben, weil er einfach das in der Bundesverfassung festschreibt, was heute geltendes Recht ist. Der Bundesrat ist der Meinung, dass ohnehin eine Gesetzesänderung vorgelegt werden muss, wenn in diesen Bereichen etwas geändert werden muss. Damit liegt es am Parlament und allenfalls, bei einer Referendumsabstimmung, am Volk, ob hier weiter gegangen werden soll oder nicht.

Grundsätzlich hat der Bundesrat Verständnis für den Schutz der Privatsphäre. Dieser ist seiner Meinung nach in der Verfassung jetzt genügend geregelt. Das hat sich auch entsprechend bewährt. Im Falle einer Annahme des Gegenentwurfes ändert sich nichts. Das ist noch einmal festzuhalten. Wenn etwas geändert werden sollte, würde es ohnehin zu Ihnen als Gesetzesänderung kommen, und dann müssten Sie dazu Stellung nehmen.

Aus Sicht des Bundesrates sind daher sowohl die Initiative wie auch der Gegenvorschlag entsprechend zur Ablehnung zu empfehlen.