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preparatory:AB 226697

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-03-06

Wortprotokoll

Darf ich mich bei dieser Motion vorab an die liberalen Geister des Parlamentes wenden? Sie entscheiden am Schluss. Wenn Sie hier im Gesetz etwas ändern wollen, legen Sie sich eigentlich selber Fesseln an. Ich frage mich, ob das im Geist einer liberalen Haltung ist - wenn ich mir das zu sagen gestatten darf. Denn Sie entscheiden am Schluss so oder so, das sagt auch das Gesetz.

Ich gehe nicht davon aus, dass die Annahme dieser Motion und eine Gesetzesänderung in Bezug auf eine mögliche Teuerungszulage etwas ändern werden, weil das Verfahren im Gesetz jetzt ja bereits so vorgegeben ist. Es heisst zwar in Artikel 16 des Bundespersonalgesetzes, dass ein "angemessener Teuerungsausgleich" auszurichten sei. Das wird aber gleichzeitig wieder eingeschränkt, indem gesagt wird, auf "die wirtschaftliche und finanzielle Lage sowie die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt" sei Rücksicht zu nehmen. Es ist also nicht eine Garantie für eine Teuerungszulage. Die Ausrichtung einer solchen hat sich vielmehr an den finanziellen Gegebenheiten der Verwaltung, dem wirtschaftlichen Umfeld und dem Arbeitsmarkt auszurichten. Folglich kann auch kein Teuerungsausgleich oder nur ein Teilteuerungsausgleich ausgerichtet werden, das ist völlig offen. Es ist also kein Anspruch, der hier definiert wird.

Es kommt Folgendes dazu: Wenn der Bundesrat die Verhandlungen mit den Personalverbänden führt - und das müssen wir ja ohnehin tun, und das wollen wir auch tun -, erfolgen alle Abmachungen, die wir treffen, immer ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Parlamentes. Das Parlament hat also immer und jederzeit die Gelegenheit, einen Antrag des Bundesrates zu ändern, und zwar über das Budget. [PAGE 210]

Ob dieser Artikel im Gesetz gestrichen wird oder nicht, es wird auch in Zukunft so erfolgen: Man beurteilt die finanzielle Lage, die wirtschaftliche Lage, den Arbeitsmarkt, berät mit den Personalverbänden und mit dem Personal über eine allfällige Teuerungszulage oder andere Lohnmassnahmen, unterbreitet das Resultat dem Parlament mit dem Budget, und Sie entscheiden dann.

Weil die Streichung des Artikels in der Praxis nichts ändern wird, ist es meiner Meinung nach auch nicht nötig, das Gesetz zu ändern - Sie bestimmen ohnehin am Schluss. Es wäre sogar etwas Abbau der Bürokratie, wenn Sie auf die Motion verzichteten, denn eine Gesetzesänderung erfordert eine Vernehmlassung und führt zu einem ganzen Verfahren in der Verwaltung und im Rat. Sie legen sich selbst auch wieder Fesseln an, und Sie brauchen Ihre Arbeitszeit für andere Aufgaben. Es ist einfach nicht notwendig, diesen Paragrafen zu ändern, weil das Verfahren mit oder ohne diesen Paragrafen genau gleich laufen wird. Wir müssen und werden verhandeln, und Sie entscheiden am Schluss definitiv, egal, ob dieser Artikel im Gesetz steht oder nicht - weil dieser Artikel eine Reihe von Einschränkungen enthält.

Sie sparen mit der Annahme der Motion meiner Meinung nach also keinen Franken. Sie sparen aber Arbeitszeit der Verwaltung und des Parlamentes, wenn Sie diese Motion nicht annehmen.