preparatory:AB 238503
Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2018-12-04
Wortprotokoll
Nachdem Sie die Kommissionsmehrheit in Block 1 bei doch relativ relevanten Bestimmungen in den Regen gestellt haben, gebe ich zu Beginn dieses Votums meiner Hoffnung Ausdruck, dass Sie dafür bei den Massnahmen die Anträge der Mehrheit umso mehr stützen. Die Kommission hat doch insbesondere bei den Massnahmen für die Fahrzeuge einige Pflöcke eingeschlagen.
Behandeln wir nun die technischen Massnahmen im Gebäude- und im Fahrzeugbereich. Die Minderheit Knecht lehnt es von vornherein ab, im Gebäudebereich Massnahmen zu ergreifen. Sie verweist auf die bereits unternommenen Anstrengungen. Ihr Antrag wurde in der Kommission mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt.
Die Artikel 8 und 9 behandeln den Gebäudesektor. In der Grundanlage geht es darum, dass die Kantone bis zu einem gewissen Stichdatum die Verpflichtung haben, im Gebäudebereich die Emissionen um 50 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Schaffen die Kantone dies nicht, werden Gebäudestandards erlassen, die dann auch schrittweise verschärft werden können. Ausgehend von dieser Anlage lässt sich natürlich mit all diesen Parametern spielen - mit dem Stichjahr, mit dem Reduktionsziel, mit dem Gebäudestandard, mit dem Verschärfungstempo. Die Kommissionsmehrheit schlägt Ihnen vor, das Stichjahr 2030 zu wählen; in diesem Jahr müssen die Emissionen um 50 Prozent vermindert sein. Sollte sich frühestens Ende 2027 herausstellen, dass dieser Wert nicht erreicht wird, kann der Bundesrat der Bundesversammlung einen Gebäudestandard vorschlagen. Es ist also nicht so - dies als Replik an Frau Bundesrätin Leuthard -, dass wir einfach bis 2030 warten wollten. Vielmehr hat hier die Kommission einen Punkt gemacht, indem sie sagt, dass Ende 2027 der Gebäudestandard kommen kann, sofern sich herausstellt, dass der Zielwert nicht erreicht werden kann.
Ihre Kommission verzichtet aber auf die explizite Beschreibung eines Standards, das ist so. Sie wahrt damit auch die föderalistische Kompetenzzuweisung im Gebäudebereich. Der Bundesrat hatte einen Standard von 6 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter Energiebezugsfläche vorgeschlagen, was insbesondere den Kantonen als wesentlich zu ehrgeizig erschien. Sie plädierten für einen Wert von 20 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter Energiebezugsfläche; das ist im Antrag der Minderheit I (Fässler Daniel) zu Artikel 9 Absatz 1 abgebildet.
Nach unserer Diskussion gibt es nun neben der Minderheit[NB]I nur noch den Einzelantrag Guhl. Der Vertreter der Minderheit II (Müller-Altermatt) hat dem Kommissionssprecher mitgeteilt, dass auch diese Minderheit zurückgezogen wird. Es besteht also nur noch der Einzelantrag Guhl, welcher einen Kompromiss zwischen dem Entwurf des Bundesrates und jenem der Kantone darstellt.
Nach einer grösseren Abstimmungskaskade in der Kommission obsiegte der Antrag ohne Zahlen mit 14 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen gegenüber der Version der Kantone, also der Minderheit I (Fässler Daniel).
Es ist jetzt hier nicht mehr so, dass es nach dem Rückzug der verschiedenen Konzeptanträge eine riesige Abstimmungskaskade gibt. Trotzdem mahne ich zu erhöhter Aufmerksamkeit. Ich hatte beim ersten Block mitunter das Gefühl, es sei bei den Abstimmungen nicht extrem gut aufgepasst worden; Sie erlauben mir diese Bemerkung.
Es folgt in den Artikeln 10 bis 17 die Weiterführung der CO2-Effizienzvorschriften für Personenwagen und ab 2020 auch für leichte Nutzfahrzeuge. Bei Artikel 10 empfiehlt Ihnen die Mehrheit - der Entscheid in der Kommission fiel mit 13 zu 12 Stimmen -, das Einführungsjahr der Zielwerte fix auf 2021 zu setzen. Der Entwurf des Bundesrates, aufgegriffen von der Minderheit Wobmann, könnte zur Folge haben, dass Importeure einfach vier Jahre lang - in den definierten Jahren 2021 bis 2024 - eine Busse zahlen, und das war's dann. Da hat die Kommission also eigentlich nichts anderes als einen Redaktionsfehler ausgemerzt. [PAGE 1976]
In Artikel 10 Absätze 3 und 4 reagiert die Kommissionsmehrheit auf den Dieselskandal. Sie verzichtet auf einen Quasi-Zuschlag, wenn dann nicht mehr im Prüfstand, sondern eben im Realbetrieb gemessen wird. Sie möchte aber, auch wenn sie diesen Zuschlag jetzt nicht will, die Sache im Auge behalten und dem Bundesrat die Kompetenz zur Anpassung erteilen. Ein entsprechender Antrag wurde in der Kommission mit 13 zu 10 Stimmen gutgeheissen. Die Opposition ist heute die Minderheit Wobmann.
Artikel 11 Absatz 2 beschreibt die Erleichterungen bei der Zielerreichung und insbesondere den Zeithorizont. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass, wenn man schon die Ziele der EU übernimmt, auch das Phasing-in im Gleichschritt mit der Nachbarschaft stattfinden soll. Ergo sollen mögliche, aber nicht zwingende Erleichterungen nicht später als in der EU beendet werden. Dafür streicht die Mehrheit Absatz 4. Die Minderheit Schilliger - der Antrag unterlag mit 12 zu 8 Stimmen - will die bundesrätliche Fassung, also ohne zeitliche Kopplung an die EU, dafür mit Absatz 4. Diese Minderheit will also schreiben: Der Bundesrat "berücksichtigt die Regelungen der Europäischen Union". Angesichts der Vertreter aus der SVP-Fraktion, die in dieser Minderheit zu finden sind, führte dies in der Kommission mitunter zu Belustigung.
Bei Artikel 12 Absatz 2 stellt sich die Frage, ob man die gesamteuropäischen Flottenwerte mit einberechnen will. Die Mehrheit der Kommission lehnt dies mit der Begründung ab, dass das reine Schönfärberei wäre. Unsere Flottenziele würden in den Flottenzielen der EU völlig untergehen und verwässert. Die Kommission lehnte den Antrag, der von der Minderheit Wobmann vertreten wird, mit 13 zu 11 Stimmen ab.
Artikel 13 Absatz 2bis schliesslich ist ein Elektromobilitäts-Förderartikel. Die Kommission hat mit 13 zu 12 Stimmen eine Kann-Formulierung eingefügt, welche es den Importeuren erlaubt, ihre Elektrofahrzeuge vom Flottenziel auszunehmen. Das hat dann zur Folge, dass sie sie auch als Projekt bei der Kompensationsstiftung Klik anbieten können. Sie müssen das nicht, aber sie können es.
Schliesslich bleibt noch die Minderheit Wobmann zu Artikel 17 Absatz 8 zu erwähnen. Dieser Antrag wurde in der Kommission mit 13 zu 12 Stimmen abgelehnt. Die Minderheit Wobmann will die Veröffentlichung der Flottendaten streichen. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, es liege im Interesse der Allgemeinheit, dass diese Daten veröffentlicht würden. Es sind Informationen über die CO2-Emissionen. Wir haben diese Regelung analog zur heute geltenden Praxis ins Gesetz geschrieben und wollen sie auch so behalten.
Ich danke Ihnen, wenn Sie der Mehrheit folgen. Ich bin der Meinung, wir haben damit doch ein stringentes Gesetz vor uns.