Lexipedia

preparatory:AB 240867

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-03-05

Wortprotokoll

Wir behandeln dieses Geschäft bereits zum zweiten Mal, nachdem wir in der ersten Runde, am 16. Juni 2016, gar nicht darauf eingetreten sind. Die sehr intensive Diskussion in der Kommission des Nationalrates hat dann dazu geführt, dass der Nationalrat am 11. Juni 2018, also zwei Jahre nach unserem Nichteintretensentscheid, eingetreten ist und die Vorlage unserer Kommission in veränderter Form zur Weiterbehandlung zurückgegeben hat. Hier ist sie nun.

Ich habe insbesondere das Qualitätszentrum im Entwurf des Bundesrates entschieden abgelehnt. Die Vorlage war einseitig top-down angelegt. Die Prämienzahler mussten alleine und doppelt bezahlen, obwohl sowohl die Qualität der Behandlung als auch die Wirtschaftlichkeit - eines der WZW-Kriterien - eigentlich geschuldet sind. Zudem wären die bestehenden Qualitätsorganisationen nicht in angemessener Form berücksichtigt worden.

Auch ich bin der Überzeugung, dass die Qualitätsmassnahmen in erster Linie von der privaten Gesundheitswirtschaft - also von den Ärzten, Spitälern, Chiropraktoren, Pflegefachkräften, Hebammen usw. - umgesetzt werden sollen und auch müssen. Als liberal denkender Mensch bevorzuge ich auch im Grundsatz private gegenüber weiteren staatlichen Strukturen.

Dann kommt aber das Aber, und es gibt ja bekanntlich keine Regel ohne Ausnahme. Die private Gesundheitswirtschaft soll Stimulus sein, damit die Qualitätskonzepte bottom-up entwickelt und patientengerecht umgesetzt werden. Der privatrechtliche Charakter kann und darf aber nicht die Hintertüre sein, um die Qualitätsarbeit zu verweigern, die das Gesetz seit über zwanzig Jahren für den ambulanten Bereich verlangt - eine Qualitätsarbeit notabene, bei welcher die Leistungserbringer den Anspruch geltend machen, nur sie selber könnten sie leisten. Leider mussten sie aber diese Arbeit in der Vergangenheit nicht leisten. Das Gesetz wird nicht vollzogen. Anhang 6 zum Tarmed beispielsweise ist leer: Es liegt bis heute kein einziger Qualitätsvertrag vor. Die Vertreter der Ärzteschaft haben bisher leider jegliche Massnahme und Transparenz verweigert.

Gemäss KVG ist eine gute Qualität, wie bereits erwähnt, eigentlich geschuldet und in den Tarifen integriert. Faktisch ist es aber nur eine Vermutung und Erwartung des Gesetzgebers, dass, wer zugelassen ist, auch gute Qualität leistet und erbringt. Tatsächlich gilt: Nur, wenn die Qualität der medizinischen Leistungen systematisch gemessen und verglichen wird, erhalten alle Beteiligten Gewissheit darüber, wo sie stimmt und wo sie allenfalls eben nicht stimmt. Rein statistisch können gar nicht alle Leistungserbringer überdurchschnittlich gut sein.

Der Benchmark der Qualität ist nicht nur für die Patienten wichtig, sondern auch für den einzelnen Leistungserbringer selbst. Er sollte wissen, wo er tatsächlich steht. Kaum ein Arzt wird ohne Vergleiche und Messungen wissen, ob er schlechter dasteht als seine Kollegen. Einzig mit systematischen Messungen und Indikatoren kann die Realität überhaupt abgebildet und auch entsprechende Transparenz hergestellt werden. Die Qualität auszuweisen ist somit eine Bringschuld der Leistungserbringer. Die Versicherten und die Prämienzahler haben somit ein Recht darauf zu wissen, was sie bei einer Behandlung erwartet. Der Obstruktion, die seit über zwanzig Jahren bei der Qualitätsentwicklung im ambulanten Bereich betrieben wird, ist mit dem Mehrheitsantrag aus der vorberatenden Kommission jedoch aus meiner Sicht nicht beizukommen.

Qualitätsverträge sind eben immer freiwillig. Eine Leistungserbringerorganisation kann nicht gezwungen werden, einen Qualitätsvertrag abzuschliessen; und kein einziger Leistungserbringer kann dazu gezwungen werden, einem bestimmten Qualitätsvertrag beizutreten. Wenn keine Qualitätsverträge zustande kommen, passiert nach dem Mehrheitsantrag aus der vorberatenden Kommission meines Erachtens nicht viel bis nichts. Artikel 58g sieht ja vor, dass die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer gesamtschweizerisch geltende Verträge über die Qualitätssicherung abschliessen. Angesprochen sind also jene Organisationen aufseiten der Leistungserbringer, die aus meiner Sicht bis heute grosse Mühe bekunden und sich auch in Zukunft wohl untereinander kaum einig werden. Die Vorstellungen der verschiedenen Verbände der Leistungserbringer gehen dabei teilweise diametral auseinander.

Es würde also nicht überraschen, wenn bezüglich des gesteckten Ziels alles beim Alten bleiben würde. Das Augenreiben in ein paar Jahren ist aus meiner Sicht vorprogrammiert. Auch die in der Presse erwähnten Sanktionsmöglichkeiten laufen beim Mehrheitsantrag meines Erachtens ins Leere, und das wissen die FMH-Vertreter sehr genau. Die Praxis wird es zeigen: kein Vertrag, keine Sanktionen. Ohne Qualitätsvertrag hat das Schiedsgericht KVG gar keine Grundlage, fehlende Qualität zu sanktionieren. Es fragt sich, wer klagen kann, wenn keine Qualitätsverträge zustande kommen. Geklagt werden kann nur, wenn gültige Qualitätsverträge nicht angewandt werden, beispielsweise wenn Leistungserbringer wiederholt vereinbarte Messungen verweigern.

Wenn jetzt Vertreter der Ärzteschaft via Presse in Aussicht stellen, sehr aktiv bei der Mehrheitslösung mitzuarbeiten, wird dies gerne zur Kenntnis genommen. Fakt ist aber, dass mit Blick auf die Vergangenheit der Tatbeweis bis heute fehlt. Ich wiederhole: Während über zwanzig Jahren hat genau dieses Konzept der Qualitätsverträge, das in Artikel 77 KVV ausformuliert ist, Zeit gehabt, sich zu bewähren. Beim Tarmed wurde ein Nullergebnis erzielt, trotz der während zehn Jahren eingesetzten Arbeitsgruppe von Santésuisse und FMH. Der Bundesrat musste gezwungenermassen von seinem subsidiären Recht Gebrauch machen und einschreiten.

Es mutet schon sehr eigenartig an, wenn die Mehrheit der vorberatenden Kommission eine Lösung ohne Verbindlichkeit und damit mutmasslich ohne Wirkung beantragt und damit den Schwarzen Peter, wenn es dann wieder nicht anders geht, dem Bundesrat zuschiebt, der dann subsidiär - wie das beim Tarmed bereits der Fall war - eingreifen muss.

Ich weiss von einigen Ärzten, dass sie mit der Blockade und einer gewissen Verweigerungshaltung ihres Dachverbandes ebenfalls Mühe bekunden und sich mit ihm immer weniger identifizieren können. Qualität ist ihnen jedoch ein grosses und zentrales Anliegen. Sie sind bereit, die Qualität ihrer Arbeit auszuweisen, und sie wollen auch gerne von einer Best Practice anderer Kollegen lernen. Einige von ihnen haben sich in Qualitätszirkeln zusammengeschlossen oder andere Plattformen gegründet. Ich bezweifle, dass diese innovativen Ärzte eine neue nationale Organisation möchten, die vor allem neue Bürokratie bringt. Mit der Organisationsstruktur, wie sie der Nationalrat vorgeschlagen hat, können dagegen auch [PAGE 20] kleine, innovative Strukturen gefördert werden. Diese bringen denn auch einen Mehrwert und einen gewissen Wettbewerb bei der Qualitätssicherung ins System.

Abschliessend sollten wir auch nicht vergessen, was unsere Geschäftsprüfungskommission 2007 gefordert hat. Sie forderte nämlich: Die "Führungsrolle des Bundes bei der Qualitätssicherung in der Krankenversicherung ist zu stärken".

Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit zu folgen und die schlanke, in Bezug auf die Durchsetzbarkeit bessere Lösung des Nationalrates weiterzuverfolgen, die Fortschritte ermöglicht, wenn auch weiterhin keine Qualitätsverträge zwischen den Tarifpartnern zustande kommen. Die Lösung des Nationalrates bietet eine gute Mischung aus privater Gesundheitswirtschaft, indem die bisherigen Qualitätsorganisationen durch das Milizgremium der Qualitätskommission direkt einbezogen werden, und Einbezug des Bundesrates, wenn es keinen anderen Weg gibt, Verbindlichkeit und damit Fortschritte zu erzielen.

Erlauben Sie mir, Herr Kommissionssprecher, Kollege Eder, noch eine Bemerkung. Sie haben in Ihrem Votum erwähnt, dass es an der Zeit sei, dass die beiden Verbände der Versicherer zur Verbesserung der Qualität endlich am gleichen Strick ziehen würden. Ich halte hier drin fest: Qualität haben nicht die Versicherer zu erbringen, sondern die Leistungserbringer. Es wäre, meine ich, wichtig, wenn Sie das in Ihre Überlegungen künftig auch noch mit einbeziehen würden.