preparatory:AB 245203
Wasserfallen Flavia · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-03
Wortprotokoll
Wir verlassen in diesem Block die materielle, klassische Enteignung von Grundstücken und diskutieren den ganzen Bereich der Lärmbetroffenheit: Lärm aufgrund von Infrastrukturanlagen wie Strassen, Eisenbahnen oder Flughäfen. Nach heutigem Recht haben von übermässigem Lärm Betroffene die Möglichkeit, eine einmalige Entschädigung für den Wertverlust ihrer Liegenschaften geltend zu machen. Gestützt auf das Nachbarrecht und das Enteignungsrecht hat das Bundesgericht dafür strenge Kriterien festgehalten: die Schwere der Betroffenheit, die Unvorhersehbarkeit und die Spezialität, d. h. die Übertretung der Grenzwerte. Die überwiegende Abstützung auf Richterrecht führt zu Rechtsunsicherheit. Heute sind allein im Schätzungskreis 10, der auch den Flughafen Zürich umfasst, über 13[NB]000 Enteignungsforderungen pendent. Diese - im Vergleich zu allen anderen Schätzungskreisen - ausserordentliche Situation ist sowohl für den Anlageninhaber als auch für die Eigentümerinnen und Eigentümer unbefriedigend.
Die Kritik an der heutigen Rechtsprechung ist nicht neu; wir erinnern uns an die parlamentarische Initiative Hegetschweiler 02.418, "Fluglärm. Verfahrensgarantien". In verschiedenen weiteren Anläufen hat man sich dieser Thematik angenommen. Nun ist es Ihrer Kommission für Rechtsfragen gelungen, ein breitabgestütztes und pragmatisches Konzept einzuführen, damit diese nach wie vor unbefriedigende Situation im Enteignungsgesetz gelöst werden kann, mit dem Ziel, dass die Belastungen der Anwohnerinnen und Anwohner aufgrund von neuen Verkehrsanlagen sowie aufgrund von [PAGE 795] neuen oder wesentlich geänderten Flugverfahren nicht mehr einfach der Rechtsprechung des Bundesgerichtes überlassen werden.
Die SP-Fraktion unterstützt diese Bestimmungen ausdrücklich. Damit kann die Entschädigung für den Wertverlust von betroffenen Liegenschaften generell und rechtsgleich geregelt und den Betroffenen ein direkter Zugang zum Recht ermöglicht werden. Wichtig zu betonen ist, dass diese Bestimmungen nicht bei vorbestehenden Belastungen greifen und in keiner Art und Weise rückwirkend sind. Für die hängigen Verfahren, die ich angesprochen habe, spielen sie keine Rolle. Betroffen sind nur neue An- oder Abflugrouten oder beispielsweise der Bau einer neuen Nationalstrasse.
Die Grundidee ist einfach: Konkret stellt der neue Absatz 2 von Artikel 27 das Verfahren zur wesentlichen Änderung des Betriebsreglements von Flughäfen dem Plangenehmigungsverfahren gleich. Das heisst, dass der Flughafeninhaber als Gesuchsteller die gleichen Arbeitsschritte nach den Artikeln 28 und 31 des Enteignungsgesetzes abarbeiten und dokumentieren muss. Dieser Aufwand hält sich im Rahmen, weil die nötigen Daten aus dem Umweltverträglichkeitsbericht aufgearbeitet werden können. Das kombinierte Verfahren kommt nicht für den Regelfall einer Betriebsreglementsänderung zur Anwendung. Die RK-NR hat dafür bewusst hohe Hürden aufgestellt. Damit für die Änderung eines Betriebsreglements das kombinierte Verfahren zur Anwendung kommt, müssen wesentliche Änderungen gemäss Artikel 29a enthalten sein, konkret Lärmbelastungen von neuen Gebieten oder neue direkte Überflüge über bewohntes Gebiet, deren Immissionen über dem Grenzwert liegen. Eine reine Zunahme der Flugfrequenz ist davon nicht betroffen.
Wir können mit diesen Änderungen eine stark verbesserte, zeitgerechte und kostenlose Information der Enteigneten erwirken. Diese können sich anhand dieser Grundlagen ein Bild davon machen und beurteilen, ob sie sich durch einfache Einsprache, die nicht anwaltlich begleitet werden muss, ins enteignungsrechtliche Verfahren einklinken wollen. Das bringt übrigens auch Rechtssicherheit für den Flughafen, weil die Einsprachefrist mit der Auflagefrist läuft und nicht wie in der gängigen Rechtsprechung fünf Jahre dauert. Wir begrüssen diese Verbesserungen für Lärmbetroffene auch bezüglich Strassenlärm ausdrücklich. In den Artikeln 29a bis 29c geht es ja auch um die terrestrischen Anlagen.
Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, alle Anträge der Minderheit Merlini abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.