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preparatory:AB 246590

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-06-12

Wortprotokoll

Um ein Beispiel für kostendeckende Gebühren zu machen: Vielleicht wird für die Ausschreibung verlangt, dass Sie ein Gipsmodell oder etwas Ähnliches erarbeiten, um die Lösung aufzuzeigen. Wenn Sie den Auftrag nicht erhalten, kann allenfalls dieser zusätzliche Aufwand durch eine kostendeckende Gebühr abgegolten werden, sofern dies in den Ausschreibungsunterlagen bereits steht. Es gibt also klare Verhältnisse bei den Ausschreibungsunterlagen, und damit schaffen wir Klarheit, um zusätzliche Aufwendungen, die weit ausserhalb des Üblichen liegen, allenfalls abzugelten.

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