preparatory:AB 249809
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2019-09-10
Wortprotokoll
Hier kommt der letzte Minderheitsantrag, und zwar geht es darum, dass in der nationalrätlichen Gesetzesfassung eine empfindliche Lücke besteht, die es zu schliessen gilt. Die vorhandenen Personenidentifizierungsdaten dürfen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden als zur Umsetzung der in Artikel 15 genannten Pflichten. Das verlangt der Ständerat in Artikel 16 Absatz 2; wir haben auch in der letzten Debatte darauf hingewiesen. Eine weiter gehende Nutzung wäre nicht im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten, schon gar nicht ohne deren Zustimmung.
Um ein vertrauenswürdiges E-ID-System aufzubauen, wäre es wichtig, dass dies im Gesetz festgeschrieben ist. Bei der Schaffung eines neuen Gesetzes muss die Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger gewährleistet sein, gerade im Zeitalter der Digitalisierung und wenn es um unsere Daten geht, welche heute Gold wert sind. Die Benutzerinnen und Benutzer sollen diesen Schutz geniessen, und wir haben auch als Gesetzgeber die Pflicht, dafür besorgt zu sein, wenn wir schon am Ausarbeiten dieses neuen Gesetzes sind. Ein Outsourcing wäre somit nicht möglich. Eine Zweckbindung, wie sie der Ständerat vorschlägt, ist meines Erachtens unumgänglich und zwingend.
Deshalb beantrage ich Ihnen, dem Ständerat zu folgen und meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.