preparatory:AB 251335
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-18
Wortprotokoll
Ich habe eine Frage an den Herrn Bundespräsidenten. Mir ist das erst aufgefallen, als ich dies nochmals angeschaut habe: Wenn ich Absatz 3 genau durchlese, ist er für mich nicht klar. Hier geht es ja um die Mehrfachversicherungen, die absichtlich nicht gemeldet worden sind. Meine Frage ist: Was würde in diesem Zusammenhang als absichtliche Nichtanzeige gelten? Wer beweist, dass es eine absichtliche Nichtanzeige ist? Ist es gewollt, dass im Schadenfall keine Versicherung etwas leisten würde, wenn der Versicherte über Jahre hinweg mehrfach Prämien bezahlt hat und überflüssige Versicherungsverträge - zum Beispiel aus Bequemlichkeit oder mangelndem Bewusstsein - nicht gekündigt hat? Diese Fragen haben wir nämlich in der Kommission nicht besprochen, und ich finde es ganz wichtig, dass sie mindestens zuhanden der Materialien geklärt sind.