preparatory:AB 251622
Friedl Claudia · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-18
Wortprotokoll
Meine Motion ist ziemlich anders gelagert als diejenigen, die vorhin behandelt wurden. Ich gehe davon aus, dass das Parlament ein Teil des demokratischen Systems ist. Deshalb liegt es wirklich auch an uns, solche Entscheidungen zu treffen - eben auch über die Finanzen.
In der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 hält der Bundesrat fest, dass er sich bei der Entwicklungszusammenarbeit an den Oberzielen orientieren will. Diese sind eine Welt ohne Armut und in Frieden sowie eine nachhaltige Entwicklung. Diese Oberziele sind in die globale Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung eingebettet, und das macht durchaus Sinn, weil man sie so auch in die internationale Zusammenarbeit einbetten kann.
Grosse Erwartungen an die Entwicklungszusammenarbeit hatten in den letzten Jahren auch wir als Parlament. Wir haben die Entwicklungszusammenarbeit stärker in den Dienst der Migrationsvermeidung und der Vorbeugung von Fluchtbewegungen gestellt und damit der Entwicklungszusammenarbeit eine zusätzliche, sehr schwierige Aufgabe zugeteilt. Um da Wirkung erzielen zu können, braucht es Planungssicherheit für bilaterale und multilaterale Verpflichtungen oder auch Projekte der technischen Entwicklung, wie sie das[NB]Seco macht. Viele dieser Projekte sind langfristig angelegt, und sie finden oft in fragilen Kontexten statt, also in Regionen, wo man nicht sicher sein kann, dass der Frieden so hergestellt ist, dass nichts passiert. Aber es ist wichtig, dass wir auch bereit sind, uns in fragilen Kontexten, in fragilen Ländern zu engagieren.
Wenn Sie Migration vermeiden wollen, brauchen Sie ohnehin einen Horizont von mindestens zehn Jahren, damit Projekte auch greifen und den Menschen eben Perspektiven geben. Deshalb ist Langfristigkeit eigentlich immer sehr wichtig. Ich muss Ihnen nicht sagen, dass bei der humanitären Hilfe ein [PAGE 1678] enormer Bedarf besteht. Heute sind mehr als siebzig Millionen Menschen auf der Flucht, oft unter prekären Verhältnissen. Kinder haben Hunger, sie gehen nicht zur Schule. Da ist enorm viel Handlungsbedarf.
Deshalb schlage ich mit dieser Motion vor, dass die Kredite der internationalen Zusammenarbeit wieder um 150 Millionen Franken jährlich aufgestockt werden - also um den Betrag, der 2017 gekürzt worden ist.
Zur Erinnerung: 2017 kürzte der Bundesrat die fünf Rahmenkredite der internationalen Zusammenarbeit um 150 Millionen Franken, weil die Einnahmeprognosen des Bundeshaushaltes so pessimistisch angesetzt waren, dass ein Defizit erwartet wurde. Dann gab es aber einen Überschuss von fast 3 Milliarden Franken im Jahr 2018; und auch dieses Jahr werden wir wieder einen grossen Überschuss haben. Da wurde also einfach auf Vorrat gekürzt, und dies in einem enorm sensiblen Bereich. Das möchte ich mit dieser Motion rückgängig machen.
Die Kürzung hatte auch die unschöne Auswirkung, dass wir bezüglich des Anteils für die öffentliche Entwicklungshilfe unter 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens gefallen sind. Das ist unschön, weil die Schweiz damit deutlich unter dem Betrag liegt, den andere reiche Länder für die Entwicklungszusammenarbeit ausgeben, nämlich 0,7 bis 1 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens. Es ist auch unschön, weil unser Parlament 2011 den Anteil von 0,5 Prozent als Richtwert beschlossen hat. Jetzt fallen wir wieder darunter; das ist unschön, das sollten wir korrigieren. Angesichts der heutigen finanziellen Verhältnisse ist das absolut tragbar.
Mit meiner Motion möchte ich, dass wir das ursprüngliche Niveau, das wir in der Finanzplanung festgelegt haben, wieder erreichen. Zumindest für die Jahre 2019 und 2020 sollten wir die Mittel in dieser Höhe einsetzen.
Ich danke Ihnen für die Annahme meiner Motion.