preparatory:AB 252141
Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2019-09-23
Wortprotokoll
Wie schnell und einschneidend kann es doch passieren: Der Ehemann, die Schwester, der Schwiegervater oder das eigene Kind erkrankt schwer oder erleidet einen Unfall mit schlimmen Folgen. Das ist immer eine grosse Herausforderung, eine Krise für die Familie und eine Herausforderung für die betreuenden Angehörigen; umso mehr, wenn diese gleichzeitig ihrer Erwerbsarbeit nachgehen und dort ihre volle Kraft einsetzen müssen. Die Arbeit von betreuenden Angehörigen deckt einen erheblichen Teil unserer Gesundheitsversorgung ab und stellt einen immens wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft dar, der heute nicht angemessen anerkannt und entschädigt wird. Angesichts unserer alternden Gesellschaft und der steigenden Gesundheitskosten sind die offizielle Anerkennung, Wertschätzung und die finanzielle Sicherheit dieser pflegenden, betreuenden Angehörigen wichtiger denn je.
Das Bundesamt für Statistik weist für das Jahr 2016 die Gesamtheit der geleisteten Arbeit für die Betreuung und Pflege von nahestehenden Personen mit rund 80 Millionen Stunden aus; das steht in der Botschaft des Bundesrates. Dies entspricht einem Geldwert von 3,7 Milliarden Franken. Fest steht daher: Für unsere Gesellschaft ist diese Care-Arbeit nicht nur menschlich, sondern auch wirtschaftlich gar nicht bezahlbar. Deshalb sollten wir die betreuenden Angehörigen in dieser Krisenzeit dringend unterstützen, und zwar nicht nur ideell - das ist auch wichtig -, sondern auch mit der Sicherung ihrer Arbeitsstelle und mit der Lohnfortzahlung.
Zwar werden heute von einer Mehrzahl der Schweizer Unternehmen Kurzabsenzen für die Betreuung und Pflege von Verwandten und nahestehenden Personen gewährt und teilweise auch abgegolten. Oft erfolgt dies jedoch auch auf Kosten der Erwerbstätigkeit der betroffenen Angehörigen. Es kann zu Arbeitslosigkeit führen, wenn sie mit der Arbeit aufhören. Sie arbeiten Teilzeit und haben dann einen niedrigen Lohn, die Versicherungsleistungen werden kleiner, und der Sozialversicherungsstatus im Alter ist tiefer. Im schlimmsten Fall sehen sich also Frauen und zunehmend auch Männer gezwungen, zugunsten dieser Betreuungsaufgaben ihr Arbeitspensum zu reduzieren, ihre Erwerbstätigkeit ganz aufzugeben oder eine solche gar nicht erst aufzunehmen.
Es dient weder unserer Gesellschaft noch unserer Wirtschaft, wenn diese wichtige Betreuungsaufgabe auf Kosten der Erwerbsarbeit geht. Daher ist die heute diskutierte Vorlage nicht nur dringend und wichtig, sondern auch überfällig. Das Parlament und der Bundesrat haben sich zehn Jahre Zeit gelassen, um heute ein Minimum an Entlastung für betreuende Angehörige, die erwerbstätig sind, vorzuschlagen. Das ist daher zwar eine gute Nachricht für die geschätzt über 300[NB]000 betreuenden und pflegenden Angehörigen, aber es ist ein Tropfen auf einen sehr heissen Stein.
Wir Grünen sind klar für Eintreten. Wir können es nicht verstehen, dass die SVP-Fraktion nicht eintreten will. In diesem Land sprechen wir nicht nur seit zehn, sondern schon seit zwanzig Jahren von dieser wichtigen Arbeit, die zur Betreuung von kranken Angehörigen geleistet wird. Es herrscht eine grosse Not, und es ist auch in der Bevölkerung stark verankert, dass hier geholfen werden muss. Wir Grünen werden uns daher bei den Minderheitsanträgen für jene einsetzen, die weiter gehende Entlastungen der betreuenden Angehörigen beantragen.
Für die Unternehmen bedeutet diese Anpassung in der Erwerbsersatzordnung übrigens nur eine leicht höhere Sozialabgabe, die aber solidarisch getragen wird. Dadurch erhalten nämlich alle Unternehmen, also auch kleinere KMU, gleich lange Spiesse im Hinblick auf attraktive Arbeitsbedingungen und auch im Hinblick auf den allgemeinen Fachkräftemangel. Das sollte eigentlich auch für die Vertreterinnen und Vertreter des Gewerbes ein Plus sein.