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Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2019-09-25

Wortprotokoll

Bei Artikel 25a, ich habe es bereits gesagt, handelt es sich eigentlich um einen Kernartikel. Es geht, könnte man wahlweise sagen, um das Auskunftsrecht[NB]2.0, um die Portabilität oder um das Recht auf Kopie - drei verschiedene Namen für das Gleiche.

Warum ist es so zentral, dass es ein umfassendes Recht auf Kopie gibt? Wir beklagen heute, dass grosse Internetplattformen wie Staubsauger Daten von immer mehr Leuten aufsaugen. Das geschieht meistens unter irgendwelchen harmlosen Vorwänden, mittels Angebot irgendeiner guten Gratisdienstleistung, sei das ein E-Mail-Dienst, eine Suchmaschine, ein soziales Netzwerk. Diese Konzerne - oder man müsste eher sagen: diese riesigen Quasimonopole von Plattformen - machen aber gleichzeitig noch etwas anderes: Wenn man anschaut, wo sie überhaupt aktiv sind, dann sieht man, dass sie in unzähligen anderen Branchen aktiv sind, Start-ups unterstützen und Firmen aufkaufen.

Was ist die Idee dahinter? Die Idee dahinter ist, dass diese Plattformen gemerkt haben, dass es nicht reicht, nur einen riesigen Marktanteil zu haben, den sie schon fast natürlicherweise wegen des Netzwerkeffektes haben. Nein, sie wollen nicht nur einen Marktanteil haben, der in bestimmten Teilen immer stärker in Richtung Monopol geht, sondern sie wollen einen möglichst grossen Kundenanteil haben. Das heisst, dass diese Plattformen ganz vielen, zum Teil absolut unrentablen wirtschaftlichen Tätigkeiten nachgehen, um über jeden Einzelnen, den sie kennen, möglichst viel zu wissen, und das in möglichst vielen Lebensbereichen - eben mit einem möglichst grossen Kundenanteil.

Heute haben wir noch die Möglichkeit, hier ein anderes, ein neues Gleichgewicht einzuführen und den einzelnen Personen Gewicht zurückzugeben. Wenn wir im Sinne meiner Minderheit zu Artikel 25a ein umfassendes Auskunftsrecht 2.0, ein umfassendes Recht auf Kopie einführen, meine ich damit das Recht, dass eine betroffene Person alle Daten, die [PAGE 1815] irgendwo auf einer dieser Riesenplattformen über sie gespeichert sind, zurückkriegen kann - also nicht nur diejenigen, die sie selbst geliefert hat, sondern auch diejenigen, die über sie errechnet wurden. Nur dann ist noch die Möglichkeit gegeben, dass eine betroffene Person am Schluss in einer Position der Stärke ist. Sie ist dann immer noch die Person, die den allergrössten "Kundenanteil" an sich selber hat: Sie ist diejenige, die eine 360-Grad-Sicht über sich selbst hat und alle Daten hat, die irgendwelche Leute über sie gesammelt haben. Sie kann dann autonom entscheiden, für welche Zwecke sie bereit ist, diese Daten zur Verwendung zu überlassen, z.[NB]B. im Rahmen von Datengenossenschaften für die medizinische Forschung, im Rahmen von Projekten des Staates oder halbstaatlicher Verkehrsbetriebe zur Optimierung des öffentlichen Verkehrs oder im Sinne der Gesundheitsvorsorge. Die betroffene Person kann aber auch sagen: Nein, ich behalte diese Daten einfach bei mir! Sie muss also nichts, aber kann etwas tun.

Ich möchte die Intention meiner Minderheit noch einmal klarstellen: Kollege Flach hat gesagt, man dürfe nicht so weit gehen, wie der Glättli wolle, weil das dann auch das geistige Eigentum der Firmen und die dahintersteckenden Algorithmen und Regeln betreffe, mithilfe derer die persönlichen bzw. die Gesamtprofile errechnet werden. Da sind wir fundamental anderer Meinung! Diese Algorithmen sind nicht mitgemeint. Wenn ich sage, ich will ein umfassendes Recht auf Kopie, dann will ich nur die Resultate dieser Algorithmen, insofern, als sie mir selbst als Person zugeordnet sind - nicht mehr und nicht weniger. Das Geschäftsgeheimnis bleibt gewahrt, aber wir haben innerhalb einer marktwirtschaftlichen Ordnung endlich eine Ermächtigung der Einzelpersonen gegenüber diesen gigantischen Datenkraken und -plattformen, und das ist bitter, bitter nötig.

Stimmen Sie der Minderheit zu!

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