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preparatory:AB 252746

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-25

Wortprotokoll

Wir sind nun in der dritten Runde der Vorlage "Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten".

Vor acht Tagen hat dieselbe Minderheit beantragt, den Kinderabzug, der mit dieser Vorlage nichts zu tun hat, abzulehnen. Frau Schneeberger begründete dies namens der FDP-Liberalen Fraktion. Ihre Worte waren, ich zitiere aus dem Votum von damals: "Es geht hier nicht um eine Vorlage der Familienpolitik, sondern um die Fachkräfte-Initiative. Es geht darum, inländisches Potenzial zu mobilisieren, damit es am Arbeitsmarkt teilnehmen kann." Und sie hat auch gesagt: "Die Kantone wurden zu dieser Massnahme aber nicht konsultiert. Wir sind der Meinung, dass die Kantone bei so wichtigen Entscheiden mit einbezogen worden müssen." Das war vor acht Tagen. Die FDP-Liberale Fraktion hat hier im Rat - mit uns zusammen - den Mehrheitsantrag für eine Erhöhung des Kinderabzuges mit 30 Nein bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Das Resultat war 98 zu 90 Stimmen für den Antrag der Mehrheit.

Wie Sie auf der Fahne feststellen können, hat nun aber offenbar ein Seitenwechsel stattgefunden - Vorwahlpirouette oder wie immer man dem sagen will. Offenbar ist man in der heissen Phase des Wahlkampfes schnell bereit, bisherige Haltungen über Bord zu werfen. Oder haben die Tabellen der Steuerverwaltung, die wir gestern erhalten haben und die klar zeigen, dass ein erhöhter Abzug in erster Linie Reichen, Leuten mit sehr grossen Einkommen, zugutekommt, zu diesem Positionswechsel geführt?

An der ursprünglichen Ausgangslage und an den Fakten, die die SP-Fraktion schon letztes Mal auf den Tisch gelegt hat, hat sich nichts geändert. Der Ausgangspunkt dieser Vorlage waren die Fachkräfte-Initiative, das Schaffen von Anreizen für inländisches Potenzial und damit die Erhöhung des Kinderdrittbetreuungsabzuges auf 25[NB]000 Franken. Der SP-Fraktion war das zu hoch, wir haben uns dagegen gewehrt. Aber die Räte haben anders entschieden.

Diese Steuerausfälle kosten 10 Millionen; also eine Vorlage, ein Ziel, 10 Millionen Franken. Jetzt ist etwas ganz anderes passiert. Plötzlich ist eine Erhöhung des Kinderabzugs hineingekommen - Kostenpunkt rund 350 Millionen; 280 Millionen für den Bund, 70 bis 74 Millionen für die Kantone. Die Kantone wurden nicht befragt. Die Finanzdirektorenkonferenz hat sich schon im Frühling in einem Schreiben an die WAK des Ständerates gewandt und gebeten, auf diese Erhöhung zu verzichten. Dieses Schreiben haben wir gestern nochmals zugeschickt bekommen. Aber ganz dreist ist die Argumentation gewisser Kreise, die hier behaupten, man wolle den Mittelstand entlasten. Wir haben die Zahlen erhalten: Von diesem höheren Kinderabzug profitieren mit dem Maximalbetrag von 900 Franken weniger Steuern bei den Einverdienern mit zwei Kindern Leute mit Bruttoeinkommen ab 200[NB]000 Franken, bei den Zweiverdienern mit zwei Kindern Leute mit Bruttoeinkommen ab 300[NB]000 Franken und bei den Konkubinatspaaren interessanterweise erst Leute mit einem Bruttoeinkommen ab 1 Million. Hier gibt es also nicht eine Heiratsstrafe, sondern einen Heiratsbonus bzw. eine Konkubinatsstrafe. Auch bei den Alleinstehenden braucht es, um in den Genuss von 900 Franken weniger Steuern zu kommen, ein Bruttoeinkommen von 200[NB]000 Franken.

Für all diejenigen, die nicht mehr wissen, was der Medianlohn in diesem Land ist: Gemäss der letzten, aktuellsten Lohnstrukturerhebung 2016 war der Median-Bruttolohn 6502 Franken pro Monat. Von Mittelstand spricht man bei 70 Prozent bis 150 Prozent des Medianlohns; auch das kann man beim BFS in den Statistiken nachlesen. Da sind Sie deutlich darunter, da kommen Sie nicht mehr an die Löhne der Normalverdienenden heran. Genau das ist der Effekt dieser 350 Millionen Franken Steuersubvention. Von den 985[NB]000 Haushalten, die die direkte Bundessteuer zahlen, profitieren nämlich rund 9 Prozent - das sind 87[NB]000 Haushalte - mit den höchsten Beträgen. Bei den anderen macht es dann je nachdem 20, 200, 400 oder 500 Franken aus. Man könnte dieses Geld ganz anders einsetzen, wenn man Familien wirklich entlasten wollte. Alle wissen, dass das oberste Thema für die Familien die Krankenkassenprämien sind. Bei der Prämienentlastung wäre längstens Not am Mann oder an der Frau. Aber Sie wollen diese Steuersubvention an die Reichsten, an die höchsten Einkommen, abgeben. Das ist schlicht und einfach nicht nur ein Etikettenschwindel unter dem Titel "Kinderdrittbetreuungskosten", sondern auch ein Skandal! Sie missachten die parlamentarischen Verfahren, Sie machen unter einem ganz anderen Titel, bei einem ganz anderen Vorhaben eine Begünstigung von wenigen und nicht von vielen.

Ich bitte Sie, und ich bitte auch die FDP-Liberale Fraktion, die eigentlich bis vor acht Tagen diese Haltungen geteilt hat, [PAGE 1850] mindestens was die Ausrichtung der Vorlage und die Haltung gegenüber den Kantonen anbelangt, bei Ihren bisherigen Haltungen zu bleiben und hier nicht mit einer Wahlkampfpirouette einen Wechsel vorzunehmen, der nur eine gewisse Klientel bedient.