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preparatory:AB 253290

Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-26

Wortprotokoll

Ich spreche für die SP-Fraktion, und ich nutze die Gelegenheit, gleich zu mehreren Minderheiten zu sprechen, und zwar zu der eben aufgerufenen Minderheit Nantermod bei Artikel 16 Absatz 3bis, auch betreffend Artikel 60a; weiter zur Minderheit Nantermod bei Artikel 60 Absätze 2bis, 3 und 4; zu den Übergangsbestimmungen und dann auch noch zur Minderheit Aeschi Thomas bei Artikel 18 Absatz 2sexies.

Die SP-Fraktion unterstützt bei all diesen Bestimmungen die Kommissionsmehrheit. Es geht um drei Themenbereiche: Kostenteiler, Erhebung des Kantonsbeitrags, Aufteilung des Kantonsbeitrags auf die einzelnen Versicherungen und Auszahlungsmodus.

Die Kommissionsmehrheit will, dass die Kantone die anfallenden Kosten nach dem Nettoprinzip an die Versicherer vergüten - das heisst: nach den effektiv anfallenden Kosten -, und zudem soll die Verteilung kosten- und nicht risikobasiert geschehen. Die Kantone sollen ihren Anteil an die gemeinsame Einrichtung entrichten, diese soll ihrerseits die Kostenaufteilung gemäss gesetzlichen Vorgaben vornehmen und dann den entsprechenden Betrag an die Versicherer überweisen.

Mit den Anträgen der Kommissionsmehrheit werden wir einen Kostenteiler haben, der wie folgt aussieht, die Kommissionssprecher haben es schon erwähnt: Die Kantone tragen 25,5 Prozent der Kosten der ambulanten und der stationären Leistungen, die Versicherer bzw. die Prämienzahlerinnen und -zahler 74,5 Prozent. Der Kostenteiler beruht ja auf der Forderung der Kantone, dass der Systemwechsel kostenneutral zu erfolgen habe. Die Kostenneutralität soll so über alle Kantone gewährleistet sein. In einzelnen Kantonen kann das aber zu Verschiebungen führen. Die Kostenneutralität ist für die Prämienzahlenden nicht einfach so gegeben, vor allem wenn dann allenfalls auch die Pflege noch einbezogen wird, und vor allem eben auch, weil mehr an Privatspitäler und Zusatzversicherte fliessen wird.

Die Minderheit Nantermod zu Artikel 16 Absatz 3bis und Artikel 60a fordert, dass die Kantone den Versicherern die entstandenen Kosten nach dem Bruttoprinzip vergüten, also unter Berücksichtigung der Franchisen, die von den Versicherten getragen werden müssen und die für die Versicherer somit gar nicht anfallen. Das ist rechtlich problematisch, wie uns auch in der Kommission klar ausgeführt wurde. In der Tendenz würde es wohl hohe Franchisen etwas begünstigen respektive sie auch forcieren. Aus diesen Gründen haben wir uns entschieden, dem Nettoprinzip zu folgen, wie dies übrigens auch schon heute bei den stationären Aufenthalten angewendet wird.

Die Minderheit Nantermod zu Artikel 60 Absätze 2bis, 3 und 4 und den Übergangsbestimmungen verlangen, dass die Kosten risikobasiert auf die Versicherer aufgeteilt werden. Dies würde den Anreiz der Versicherer erhöhen, wirtschaftlicher zu agieren, wird ins Feld geführt. Die SP-Fraktion unterstützt die Kommissionsmehrheit, die eine kostenbasierte Aufteilung verlangt. Die SP erachtet die Gefahr zusätzlicher Risikoselektion als nicht unwesentlich, da in der Vergangenheit der Risikoausgleich nicht einfach gut funktioniert hat; es wurde eine Risikoselektion gemacht. Wir befürchten, dass die risikobasierte Aufteilung eben wieder eine zusätzliche Risikoselektion anheizen würde. Auch wenn der Risikoausgleich unter den Versicherern angepasst und verfeinert wurde, erachten wir die Aufteilung nach den effektiv angefallenen Kosten als klarer und auch als solidarischer.

Dann noch zur Minderheit Aeschi Thomas zu Artikel 18 Absatz 2sexies: Diese lehnen wir ebenfalls ab. Unseres Erachtens verkompliziert es die Abläufe eher, wenn Bund und Kantone ihre Anteile an unterschiedliche Träger entrichten. Es gibt aber anscheinend Versicherer, die die gemeinsame Einrichtung auslassen wollen. Wir erachten das als nicht zielführend.

Wie erwähnt, bittet Sie die SP-Fraktion, bei diesen Artikeln der Kommissionsmehrheit zu folgen, was übrigens auch der Bundesrat empfiehlt.