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preparatory:AB 253393

Frehner Sebastian · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-26

Wortprotokoll

Die Motion Kälin Irène möchte, dass das KVG dahingehend angepasst wird, dass Schwangere schon ab Beginn der Schwangerschaft keine Kostenbeteiligung bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen mehr bezahlen müssen. Nach geltendem Recht gilt dies erst ab der 13. Schwangerschaftswoche und bis acht Wochen nach der Niederkunft.

Die Rechtslage ist heute ja so: Schwangere müssen gemäss Artikel 64 Absatz 7 Buchstabe b KVG für alle Leistungen nach den Artikeln 25 und 25a KVG ab der 13. Schwangerschaftswoche keine Selbstbeteiligung bezahlen, also einerseits für Leistungen, die in Bezug zur Schwangerschaft [PAGE 1901] stehen, wie ein Kontrollbesuch, aber andererseits auch für Leistungen, die nichts mit der Schwangerschaft zu tun haben, also z. B. für eine Behandlung am Meniskus. Gerechtfertigt wäre dies ja nur für Leistungen, welche die Schwangerschaft betreffen. Ich habe das jetzt nicht in den Materialien nachgelesen, aber wahrscheinlich hat sich der Gesetzgeber Folgendes gedacht: Bis zur 13. Schwangerschaftswoche fallen tendenziell eher Leistungen an, die nicht in Verbindung zur Schwangerschaft stehen, und ab der 13. Woche kann man davon ausgehen, dass vor allem Leistungen erbracht werden, die eben mit der Schwangerschaft in einem Zusammenhang stehen. Deshalb sollen die Frauen in den ersten 13 Schwangerschaftswochen noch eine Kostenbeteiligung haben und danach nicht mehr. Das gilt dann bis acht Wochen nach der Geburt. Danach geht man davon aus, dass es keine Leistungen mehr aufgrund der Schwangerschaft gibt.

Es kommt hinzu, dass es keine administrativ aufwendige Rückerstattung von Kostenbeteiligungen braucht, weil man ja oft eben nicht schon von Anfang an weiss, dass man - bzw. vielmehr "frau" - schwanger ist. Das ist ein guter und pragmatischer Weg: Die ersten 13 Wochen zahlt man - also "frau" - Kostenbeteiligung, auch wenn mal eine schwangerschaftsspezifische Leistung anfällt, und danach bezahlt man keine mehr, auch wenn Leistungen konsumiert werden, die nicht in einem Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen.

Was will Frau Kälin? Von ihr habe ich es erwartet, aber anscheinend will es auch der Bundesrat - das verstehe ich gar nicht -: diesen pragmatischen Weg verlassen und einfach noch ein bisschen mehr für die Frauen herausholen. Es reicht nicht, dass die Frauen in ungerechtfertigter Weise während Wochen neben den Leistungen für die Schwangerschaft auch noch alle anderen Leistungen ohne Kostenbeteiligung erhalten, nein, sie sollen nach Frau Kälin einfach elf Monate lang alle Gesundheitsleistungen gratis erhalten dürfen. Ich sage es heute noch einmal, Frau Kälin: Gesundheitspolitik ist keine geeignete Spielwiese für Geschlechterkampf, wir sollten vielmehr schauen, dass wir für die sich stellenden Herausforderungen adäquate Lösungen finden.

Lehnen Sie bitte diese Motion ab!

Noch zur Tatsache, dass wir tatsächlich die Motion Addor nicht bekämpft haben: Das war ein Missgeschick von unserer Seite. Von Ihnen habe ich erwartet, dass Sie einen solchen Vorstoss bringen, aber dass einer aus der eigenen Fraktion kam, haben wir nicht bemerkt. Nichtsdestotrotz werde ich mich dafür einsetzen, wenn dann die Vorlage ins Parlament kommt - nach unserem Vorstoss, nach dem Vorstoss aus unserer Fraktion -, dass sie auch nicht unterstützt wird.