preparatory:AB 254881
Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2019-12-09
Wortprotokoll
Monsieur le Conseiller national Egger, die Verantwortung für die Sicherheit von Gasgrills an öffentlichen Veranstaltungen liegt primär beim Betreiber. Die Kontrollen und Zertifizierungen von Gasgrills liegen nicht in der Zuständigkeit des Bundes. Hierfür sind der Veranstalter oder die zuständigen kantonalen oder kommunalen Bewilligungsinstanzen, das heisst Gewerbepolizei, Feuerpolizei oder dazu beauftragte Firmen, zuständig. Sie können Kontrollen durchführen, diese sind aber nicht vorgeschrieben. Es gibt hingegen Richtlinien. Die Richtlinien der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit empfehlen für Flüssiggasanlagen, die bei Veranstaltungen eingesetzt werden, eine jährliche Kontrolle. Weil der Bund für die Kontrollen und Zertifizierungen von Gasgrills bei öffentlichen Veranstaltungen nicht zuständig ist, verfügt er über kein Datenmaterial, um die Wirkung der empfohlenen jährlichen Kontrolle für kommerziell eingesetzte Gasgrills zu beurteilen.