preparatory:AB 255808
Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2019-12-16
Wortprotokoll
Die Abgeltung von Tätigkeiten von Ärzten erfolgt sowohl im therapeutischen wie auch im gutachterlichen Bereich nach Tarmed. Dieser sieht für mono- und bidisziplinäre Gutachten je nach Komplexität und Aufwand unterschiedliche Positionen bzw. pauschale Abgeltungen vor. Für polydisziplinäre Gutachten werden in der IV seit 2012 die Tarife bzw. pauschale Abgeltungen angewendet, welche nach den Vorgaben des Bundesgerichts erarbeitet worden sind. Die entsprechenden Tarife sind auf der Homepage der Medizinaltarif-Kommission und des Bundesamtes für Sozialversicherungen abrufbar. Die IV hat schon Massnahmen eingeleitet, um die Anzahl der Gutachten zu reduzieren und auch gleichmässiger unter den Gutachtern zu verteilen. Das Eidgenössische Departement des Innern hat zudem bereits im November entschieden, eine externe Untersuchung durchführen zu lassen, die den Bereich der Gutachten detailliert überprüft und allfälligen Handlungsbedarf aufzeigen soll.