preparatory:AB 256716
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2019-12-18
Wortprotokoll
Ja, Sie sehen, entgegen anderslautenden Gerüchten funktioniert die Zusammenarbeit[NB]zwischen Grünen und Grünliberalen durchaus sehr kollegial.
Ich beantrage Ihnen im Namen meiner Minderheit Nichteintreten auf die Revision des Zivildienstgesetzes. Gerne möchte ich Ihnen kurz aufzeigen, dass erstens die Vorlage ein Problem lösen will, das nach Auffassung der Minderheit so gar nicht existiert, und dass zweitens der Bundesrat bereits jetzt in den bestehenden gesetzlichen Grundlagen die Möglichkeiten zur Steuerung des tatsächlichen Bestandes hat. Grund für diese Vorlage ist ja, dass der Bundesrat einer Gefährdung der Armeebestände entgegenwirken und, um das zu erreichen, die Attraktivität des Zivildienstes senken will. Ich möchte hier jetzt ganz bewusst nicht vertieft auf die Thematik eingehen, dass der Zivildienst ebenso wie der Militärdienst wesentliche Einsätze für die Bevölkerung leistet und dass in der Konsequenz wichtige Einsätze auch im Sozial- und Umweltbereich nicht mehr möglich wären. Ich möchte jetzt auch noch nicht auf die einzelnen Probleme der verschiedenen vorgeschlagenen Massnahmen eingehen, sondern Ihnen nochmals ausführen, weshalb gar kein Problem da ist und deshalb auch nicht auf die Vorlage eingetreten werden muss:
Erstens sind die Bestände nicht gefährdet. Der Bundesrat selbst legt in mehreren Berichten dar, dass die [PAGE 2364] Armeebestände momentan nicht gefährdet sind. Es ist auch so, dass verschiedene Gruppen von Dienstpflichtigen heute trotz jederzeitiger Mobilisierungsfähigkeit in der Statistik nicht zu den Armeebeständen gezählt werden. Am 1. März 2019 war der Effektivbestand der Armee sogar über der gesetzlichen Obergrenze von maximal 140[NB]000 Angehörigen der Armee, genau gezählt 140 304. Der Mobilmachungsbestand ist zudem nochmals grösser, auch das hält der Bundesrat in seinen Berichten fest. In diese Statistik nicht eingerechnet sind nämlich jene Soldatinnen und Soldaten, die im Mai die RS fertig gemacht haben; die sind ja schon zur Verfügung bis Ende Jahr, werden aber noch nicht dazugerechnet. Ebenfalls nicht dazugerechnet werden jene Armeeangehörigen, welche ihre WK, aber noch nicht das Ende des zehnten Jahres ihrer Dienstpflicht absolviert haben.
Ich denke, Sie gehen mit mir einig: Worauf es für die Sicherstellung der Armeeaufgaben, gerade im konkreten Einsatz, allenfalls auch in einem Einsatz im Ernstfall, ankommt, ist nicht die Papierform der Armee. Es ist nicht die statistische Form der Armee, sondern der tatsächliche Mobilmachungsbestand. Wenn wir die Armee brauchen, dann brauchen wir sie nicht auf dem Papier, sondern im Feld. Für die Wirkung im Ziel, für den Bestand im Feld ist der tatsächliche Mobilmachungsbestand relevant und nicht die zusätzlich noch nach unten gebogene Statistik.
Zweites Argument: Vielleicht sind Sie jetzt der Meinung, der Bestand sei trotzdem nicht hoch genug, obwohl er die gesetzliche Maximalgrenze überschreitet. Sie könnten aus guten Gründen dieser Meinung sein, weil Sie sagen, der Maximalbestand über das Ganze sei zwar überschritten, aber in einzelnen Einheiten gebe es Probleme. Das ist das, was der Bundesrat auch ausführt. Da verweise ich auf Artikel 13 des Militärgesetzes, "Altersgrenzen für die Militärdienstpflicht". Absatz 1 Buchstabe a regelt die Dauer der Militärdienstpflicht für Angehörige der Mannschaft und Unteroffiziere. Ihre Militärdienstpflicht dauert "bis zum Ende des zwölften Jahres nach Abschluss der Rekrutenschule" - zwölf Jahre! Gemäss Absatz 2 Buchstabe a des gleichen Artikels kann der Bundesrat aber "zur Steuerung des Bestandes der Armee die Altersgrenzen um höchstens fünf Jahre herabsetzen".
Genau von dieser Kompetenz hat der Bundesrat 2017 Gebrauch gemacht. In Artikel 19 der Verordnung über die Militärdienstpflicht wird die Militärdienstpflichtzeit um zwei Jahre von zwölf auf zehn Jahre herabgesetzt. Nach Adam Riese heisst das: Reduktion des Bestandes um 16 2/3 Prozent unter das, was eigentlich das Gesetz als Normalbestand vorsieht. Das heisst, der Bundesrat müsste, um eine Bestandessteuerung nach oben vorzunehmen, nichts anderes tun, als wieder auf den gesetzlichen Normrahmen von zwölf Jahren zurückzugehen, wenn er denn tatsächlich der Ansicht ist, dass die Unterbestände vielleicht nicht über das Ganze, aber in bestimmten Einheiten zu gross sind.
Sie sehen also: Wir müssen jetzt gar nicht ein Loblied des Zivildienstes anstimmen, wir müssen auch nicht sagen, wie es allenfalls möglich sein könnte, die Armee noch attraktiver zu gestalten. Klar, das wäre wohl der richtige Weg, wenn tatsächlich ein Interessenkonflikt bestehen würde. Meine These ist aber: Nein, es besteht noch gar kein Interessenkonflikt, im Gegenteil: Die Armee hat zu hohe Bestände. Wenn sie denn in einzelnen Einheiten trotzdem zu tiefe Bestände haben sollte, dann hat es der Bundesrat selbst in der Hand, mit den Kompetenzen, die ihm in der Verordnung über die Militärdienstpflicht gegeben sind, wieder auf zwölf Jahre zu gehen und damit den Bestand, der wirklich im Falle eines Einsatzes verfügbar ist, nach oben zu verschieben.
Treten Sie nicht auf diese überflüssige Vorlage ein!