preparatory:AB 258493
Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-03-09
Wortprotokoll
Wir behandeln jetzt erstens die Volksinitiative "Stop der Hochpreisinsel - für faire Preise", kurz Fair-Preis-Initiative. Wir behandeln zweitens aber ebenfalls den indirekten Gegenvorschlag, den Ihnen die Kommission des Nationalrates beantragt. Drittens behandeln wir die Initiative 18.304 des wunderschönen Kantons Basel-Stadt, "Hochkosten- und Hochpreisinsel Schweiz. Für faire Beschaffungspreise".
Die Volksinitiative "Stop der Hochpreisinsel - für faire Preise" wurde im Dezember mit 107 889 Unterschriften eingereicht. Sie wurde gemeinsam von Konsumentenschutz- und Gewerbeorganisationen initiiert. Im Initiativkomitee hat es Vertreterinnen und Vertreter aus allen Parteien dieses Parlamentes.
Die Initiative will einen Missstand ausräumen, der vielen Menschen in diesem Land sauer aufstösst, nämlich willkürlich überteuerte Konsumpreise. Dazu gehört auch der sogenannte Schweiz-Zuschlag. In der Schweiz werden viele Waren und Dienstleistungen bekanntlich sehr viel teurer angeboten als im Ausland. Das hat zum Teil damit zu tun, dass wir in der Schweiz höhere Löhne oder höhere Produktionskosten haben. Unter dem Begriff Schweiz-Zuschlag versteht man aber etwas anderes. Es geht um die Verteuerungen, die sich einzig und allein durch die Tatsache ergeben, dass bei bestimmten Handelsprodukten der Wettbewerb nicht spielt, zum Teil bewusst ausgeschaltet wird und die Schweiz durch internationale Anbieter diskriminiert wird.
Unter diesen künstlichen Verteuerungen importierter Produkte leiden Konsumentinnen und Konsumenten. Darunter leiden aber auch die produzierenden Gewerbebetriebe, namentlich die kleinen unter ihnen, da sie wegen überhöhter Komponenten- und Vorleistungspreise mit der Konkurrenz im Ausland nicht mithalten können. Es leidet auch die öffentliche Hand darunter, die für Spitäler, Schulen oder andere Infrastrukturen unnötig hohe Beschaffungskosten bezahlen muss.
Die Fair-Preis-Initiative sieht nun vor, Artikel 96 der Bundesverfassung, "Wettbewerbspolitik", in Absatz 1 zu ergänzen. Der Bund soll insbesondere Massnahmen treffen, die gewährleisten, dass Waren und Dienstleistungen im Ausland diskriminierungsfrei beschafft werden können. Sie verlangt in der Übergangsbestimmung, dass zwei Jahre nach Annahme der Initiative Ausführungsbestimmungen vorliegen. Sie macht ebenfalls in der Übergangsbestimmung recht konkrete Vorgaben, wie die Ausführungsbestimmungen interpretiert werden müssen, also wie die Gesetzgebung geändert werden soll.
Zur Einordnung der Debatte ist es allerdings gerade für die Neuen im Saal wichtig zu wissen, dass diese Initiative eine lange Vorgeschichte hat. Ihr gehen Ratsdebatten voraus, die sich jetzt über bald zehn Jahre hinziehen.
Es begann schon 2011, als der Nationalrat mit 113 zu 74 Stimmen der Motion Birrer-Heimo 11.3984, "Kartellgesetzrevision gegen unzulässige Preisdifferenzierungen", zustimmte. Der Ständerat, der diesen Auftrag dann entgegennahm, erarbeitete einen Revisionsvorschlag, der sowohl neue Richtlinien, also neue Definitionsvorschläge für marktverzerrendes Verhalten, als auch eine Reform der Wettbewerbskontrollbehörden vorsah. Dieser Vorschlag scheiterte aber im Nationalrat nach langen Debatten 2014 gleich zweimal knapp und gegen den Willen der jeweils vorberatenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben.
Damit war die Sache aber nicht vom Tisch. Hans Altherr, der freisinnige Standesvertreter aus Appenzell Ausserrhoden, lancierte postwendend die parlamentarische Initiative 14.449, "Überhöhte Importpreise. Aufhebung des Beschaffungszwangs im Inland", und er verlangte, dass wenigstens die im Nationalrat mehrheitsfähigen Elemente der Kartellgesetzrevision aufgenommen werden. Erst als diese erneute Debatte zu versanden drohte, lancierten die Initiantinnen und Initianten die Fair-Preis-Initiative - dies, wie gesagt, sehr breit abgestützt. Über diese diskutieren wir heute.
Der Bundesrat lehnt die Fair-Preis-Initiative in seiner Botschaft ab. Er erachtet das Anliegen der Initiantinnen und Initianten zwar als berechtigt, findet aber, dass die von der Initiative geforderten umfassenden Markteingriffe auf Verfassungsebene weder nötig noch im Interesse des hiesigen Werkplatzes seien. Er unterbreitete dem Parlament einen indirekten Gegenvorschlag mit Änderungen am Kartellgesetz. Demnach sollen in- und ausländische Unternehmen unter bestimmten Umständen verpflichtet werden können, Unternehmen aus der Schweiz auch über Lieferkanäle im Ausland zu beliefern. Damit kann ungerechtfertigten Preisdiskriminierungen entgegengetreten werden.
Die WAK-N widmete sich der Vorlage als Erstkommission in sorgfältiger Art und Weise. Sie führte Hearings mit Verbänden und Spezialistinnen und Rechtsgelehrten durch und beriet an vier Sitzungen über die Materie. Sie beschloss schliesslich ebenfalls, den Weg des Gegenvorschlages zu beschreiten, und beantragt Ihnen nun einen Gegenentwurf, der in einigen Punkten noch weiter geht als der Entwurf des Bundesrates. Die Kommission sieht die Chance als sehr realistisch an, dass diese Ergänzungen zu einem Rückzug der Volksinitiative führen würden. Anders sähe es beim Entwurf des Bundesrates aus. Wir gehen davon aus, dass dieser die Initiantinnen und Initianten nicht zu einem Rückzug bewegen würde.
Was will die Kommission am bundesrätlichen Gegenvorschlag ändern? Sie will erstens den Schutzbereich auf Anbieter ausdehnen, die von sogenannt relativ marktmächtigen Nachfragern abhängig sind. Sie will zweitens, dass für relativ marktmächtige Unternehmen und für marktbeherrschende Unternehmen die gleichen Anforderungen gelten; die Sanktionen sollen aber nur bei marktbeherrschenden Unternehmen zur Anwendung kommen. Drittens hat die WAK-N beschlossen, die Liste von Missbrauchsfällen von Anbietern mit marktbeherrschender Stellung zu ergänzen; marktbeherrschende Anbieter sollen Nachfrager nicht mehr daran hindern können, Waren oder Dienstleistungen im Ausland zu den dortigen Marktpreisen und branchenüblichen Bedingungen einzukaufen. Ausgenommen hiervon sollen jedoch Waren sein, die ins Produktionsland reimportiert und dort ohne weitere Bearbeitung weiterverkauft werden sollen.
In einem Punkt unterscheidet sich der Antrag der Kommissionsmehrheit klar von der Volksinitiative: Er will kein grundsätzliches Verbot des privaten Geoblockings.
Mit ihren Ergänzungen will die WAK die Binnenwirtschaft wettbewerblicher gestalten. Sie will also nur dort in den Markt eingreifen, wo dieser nicht spielt, und erhofft sich damit, dass öffentliche Unternehmen wie Verkehrsbetriebe, Spitäler, Universitäten, Verwaltungen, aber auch Handwerks- und Reparaturbetriebe, Hotel- und Gastrounternehmen und Betriebe der Landwirtschaft Waren und Dienstleistungen günstiger beschaffen können. Die Mehrheit der WAK ist überzeugt, dass die von ihr vorgeschlagene Revision des Kartellrechts vor allem für KMU sehr wichtig ist. Denn im Gegensatz zu [PAGE 205] grossen Konzernen, die zum Zwecke des Einkaufs im Ausland Tochtergesellschaften gründen können, sind kleinere Betriebe darauf angewiesen, dass sie ihre Produktionsmittel in der Schweiz zu wettbewerblichen Bedingungen und zu fairen Preisen einkaufen können.
Der geänderte Gegenvorschlag ist in der WAK mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen worden. Mit den Ergänzungen kommt die Kommissionsmehrheit den Forderungen der Initiative in vielen Punkten entgegen. Deshalb beantragt sie mit 10 zu 6 Stimmen bei 9 Enthaltungen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.
Schliesslich beantragt die WAK-N, der Standesinitiative Basel-Stadt 18.304 keine Folge zu geben.