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preparatory:AB 262090

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2020-06-08

Wortprotokoll

Der Bund hat im Musterschutzkonzept für Einrichtungen und Betriebe Vorgaben zum Schutz der Mitarbeitenden und der allgemeinen Bevölkerung vor einer Ansteckung durch das neue Coronavirus gemacht. Dabei wurden Schutzmassnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der Distanz- und Hygieneregeln gefordert, die auch von der Gastronomie übernommen werden mussten. Es wurde zum Beispiel vorgeschrieben, Massnahmen zu erarbeiten, damit das Einhalten der Zwei-Meter-Distanz zwischen den Mitarbeitenden respektive den Gästegruppen ermöglicht wird. Andere vorgeschriebene Massnahmen betreffen die Hygienevorgaben. Die Branche hat die Vorgaben in detaillierte Massnahmen umgesetzt und so ausgestaltet, dass sie in den Betrieben angewendet werden können. In Restaurants, Pubs und Bars wurde eine Gästegruppe von vier Personen akzeptiert. Durch diese Beschränkung der Anzahl Personen wird das Ansteckungsrisiko reduziert. Des Weiteren wurde durch diese Definition impliziert, dass sich die betreffenden Personen kennen. Dies ist insbesondere für das Contact Tracing wichtig. Ab dem 6. Juni ist die Gruppengrösse nicht mehr beschränkt.