preparatory:AB 2688
Speck Christian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-20
Wortprotokoll
Eine Vorbemerkung: Es ist bekannt, dass alle Marktöffnungen von Monopolen bzw. staatlichen Gesellschaften, die zu privaten Unternehmungen werden, eine Übergangsfrist benötigen. Die SVP hat sich in der Vernehmlassung noch für eine grosszügige Übergangsfrist von neun Jahren ausgesprochen, dies im Gedanken an eine Vermeidung allfälliger NAI. Nachdem wir nun gegenüber den EU-Richtlinien, die am 1. Januar 1999 in Kraft getreten sind, das EMG nur mit Verspätung in Kraft setzen können, unterstützen wir das Konzept des Bundesrates mit einer Übergangsfrist von sechs Jahren. Die Schweiz erreicht damit innert nützlicher Frist den in den EU-Richtlinien angestrebten Öffnungsgrad, nämlich 34 Prozent im Jahre 2004 und eine vollständige Öffnung Ende 2006. Im Gegensatz zu den EU-Richtlinien enthält die Vorlage eine freie Quote von 10 bzw. 20 Prozent nach drei Jahren für KMU und Privathaushalte. Es ist eben nicht so - das bitte ich Sie doch zu beachten -, dass KMU automatisch in den Genuss dieser Quote von 10, 20 oder - wie beantragt - noch mehr Prozent gelangen. Diese Prozente werden den Endverteilern gewährt, und die Endverteiler sind dann frei, wie sie sie weitergeben.
Die SVP-Fraktion unterstützt die Vorlage des Bundesrates betreffend Öffnungsgeschwindigkeit und freie Quoten. KMU und Privathaushalte erhalten damit sechs Jahre nach Inkraftsetzung des EMG vollständigen Marktzutritt, ohne dass sie benachteiligt sind. Vergleicht man die Preise, die bei uns von den Privathaushalten bezahlt werden müssen, so stellt man fest, dass unsere Tarife so günstig sind wie z. B. in Deutschland, das - wenigstens auf dem Papier - seinen Markt voll liberalisiert hat.
Noch drei Bemerkungen:
1. Die Vertreter der Bergkantone sollten beachten, dass kürzere Fristen und höhere Quoten für den freien Einkauf unweigerlich vermehrte NAI erzeugen, aber auch unweigerlich den Druck auf die Abgaben und Wasserzinsen erhöhen werden.
2. Die technische Anpassung bei der Kostenerfassung, bei der Rechnungslegung der Energiemessung, die Trennung für Stromlieferungen und Netzleistungen bis zum Haushaltanschluss erfordern Zeit. Auch aus diesen Gründen ist die gestaffelte Marktöffnung sinnvoll. In England, das verschiedentlich angesprochen wurde, musste aus diesen Gründen die Frist der Marktöffnung für Privathaushalte nach acht Jahren verlängert werden.
In Deutschland bestehen grosse Probleme.
3. Das folgende geht an die Adresse der Gruppe Rechsteiner Rudolf von der SP: Noch vor wenigen Jahren haben Sie für die Haushalte hohe Strompreise als Sparanreiz bei den Kleinkonsumenten propagiert. Heute ist das alles anders. Der Grund liegt in Ihrem Kampf gegen die Kernenergie. Das Volk soll neu auch mit wirtschaftlichen Argumenten gegen die Kernenergie mobilisiert werden. Ihr Fraktionskollege Maillard hat Sie auf den Irrtum in der Eintretensdebatte hingewiesen. Wir können einfach wählen, ob wir unsere Kernkraftwerke weiterbetreiben oder ob wir den Strom aus ausländischen Kernkraftwerken beziehen.
Der Durchschnitt für eine Tagesration hochwertiger Elektrizität aus Wasser- oder Kernkraft beträgt pro Schweizer und Tag Fr. 1.20. Es besteht also kein Grund, die Kleinkonsumenten zu mobilisieren. Es schleckt keine Geiss weg, dass beim Strom die Industriepreise in der Schweiz im europäischen Vergleich sehr hoch sind, die Haushaltpreise jedoch im unteren Preissegment liegen.
Die SVP-Fraktion lehnt sämtliche Minderheits- und Einzelanträge hinsichtlich Marktöffnungsstufen, und zwar Verlängerung und Verkürzung, ab und unterstützt den Bundesrat und die Mehrheit der Kommission.
Eine letzte Bemerkung zum Antrag Leutenegger Oberholzer: Wir setzen alles daran, dass das EMG am 1. Januar 2001 in Kraft treten kann. Deshalb lehnen wir auch das Junktim mit der Förderabgabe ab. Wir kommen bei Artikel 30 darauf zurück. Falls daraus eine Verzögerung resultiert, tragen diese Kreise die Verantwortung für den späteren Öffnungsbeginn.
Stimmen Sie bei Artikel 25 der Mehrheit der Kommission und dem Bundesrat zu.