preparatory:AB 26905
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-19
Wortprotokoll
Wir kommen zum Bundesgesetz über die Stempelabgaben. Wie der Präsident bereits ausgeführt hat, werden wir die Frage der Aufteilung bzw. der Koppelung nach der Beratung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben diskutieren und entscheiden. Ich möchte eine kurze Einführung zur ursprünglichen Vorlage 3 in der Version des Bundesrates machen, also zu den Änderungen des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben.
Ich habe es im Eintretensvotum kurz angetönt: Es geht im Wesentlichen - aus der Sicht des Bundesrates ausschliesslich - darum, das dringliche Recht in das ordentliche Recht zu überführen. Wir haben bei den Stempelabgaben zweimal, nämlich 1999 und 2000, Entlastungen bzw. Ausnahmen beschlossen, dies insbesondere wegen der Gefahr der Abwanderung von Geschäften.
1999 betraf dies erstens Entlastungen von der Umsatzabgabe für den Handel mit Eurobonds für im Ausland domizilierte Gegenparteien. Zweitens betraf es Geschäfte der Derivatebörse Eurex, und drittens ging es um ausländische Mitglieder an einer inländischen Börse, so genannte "remote members". Das alles war Gegenstand des dringlichen Bundesbeschlusses von 1999. Im Jahre 2000 wurde eine weitere dringliche Entlastung von der Umsatzabgabe erforderlich, nämlich jene für in- und ausländische Anlagefonds, für die ausländischen Staats- und Zentralbanken, für die ausländischen Einrichtungen der Sozialversicherung und der beruflichen Vorsorge und für die ausländischen Lebensversicherer.
Letztlich wurden ab 1. Juli 2001 neu als Effektenhändler der Umsatzabgabe unterstellt: inländische Einrichtungen der beruflichen Vorsorge und der gebundenen Selbstvorsorge, der Bund, die Kantone, die politischen Gemeinden und die inländischen Einrichtungen der Sozialversicherung. Einer der Zankäpfel, über die wir uns heute unterhalten und über die wir entscheiden werden, liegt bei den Einrichtungen der beruflichen Vorsorge.
Ziel all dieser dringlichen Massnahmen war es, die drohende Abwanderung von Börsengeschäften an ausländische Börsenplätze zu verhindern, zugleich aber die finanziellen Auswirkungen auf die Bundeskasse im Auge zu behalten.
Der Nationalrat hat die inländischen Pensionskassen von der Umsatzabgabe befreit - das heisst, er hat sie vom Effektenhändlerstatus ausgenommen -, ebenso die inländischen Lebensversicherer und die Firmenkunden mit Domizil im Ausland. Der Nationalrat ist davon ausgegangen, dass ein wesentliches Risiko bestehe, dass diese Effektenhändler die Geschäfte anderweitig tätigen und dass damit neben Steuereinnahmen auch die Betreuung der Börsengeschäfte der Schweiz verloren gehen könnten. Damit würden auch Arbeitsplätze verloren gehen.
Gleichzeitig hat der Nationalrat die Emissionsabgabelimite erhöht, indem er die Freigrenze für die Beschaffung von Eigenkapital von 250 000 auf 1 Million Franken heraufgesetzt hat. Der gesamte Steuerausfall bei der Version des Nationalrates beträgt 685 Millionen Franken, nämlich 655 Millionen bei der Umsatzabgabe und 30 Millionen bei der Emissionsabgabe.
Was schlägt Ihnen Ihre Kommission vor? Mit Ausnahme der Emissionsabgabe beantragt sie Ihnen, bei der Version des Bundesrates zu bleiben, auch bei den so genannten Corporates, wobei sich dort - ich werde noch darauf zurückkommen, es liegt ein Minderheitsantrag vor - eine besondere Situation ergibt. Ihre Kommission hat sich an vier Sitzungen mit diesem Geschäft befasst. Sie sehen, dass es für die Kommission erstens eine nicht ganz einfache Materie war und dass sie zweitens doch versucht hat, den verschiedenen, gegenläufigen Interessen gerecht zu werden. Wir konnten auch feststellen, dass die dringlichen Massnahmen, die 1999 und 2000 beschlossen wurden, einen positiven Effekt hatten. Aus unserer Sicht hat es sich also gelohnt, dass man mit dringlichem Recht eingegriffen hat, kann man doch feststellen, dass bei den Eurobonds ein gewisser Marktanteil zurückgewonnen werden konnte und dass sich die Situation insbesondere auch bei den Anlagefonds verbessert hat. Auf jeden Fall ist sie nicht schlechter geworden.
Ihre Kommission hat Hearings mit Vertretern der Schweizer Börse einschliesslich der Virt-x und mit Vertretern der Anlagestiftungen durchgeführt. Wir haben von den Hearings der "Schwesterkommission" Kenntnis genommen, die diese mit Vertretern der Lebensversicherer, der Pensionskassen und der Privatbanken durchgeführt hat. Da wir in der Zwischenzeit festgestellt haben, dass die Beratungen über die Vorlage 3 nicht rechtzeitig bis zur Ablösung des Dringlichkeitsrechtes abgeschlossen werden können, haben wir, wie Sie sich erinnern, im Juni eine Verlängerung des Dringlichkeitsrechtes bis zum 31. Dezember 2005 beschlossen, sodass wir nicht unter Zeitdruck stehen, was die Überführung ins ordentliche Recht betrifft.
Nun eine kurze Übersicht über die Hauptanträge der WAK: Bei der Befreiung der inländischen institutionellen Anleger von der Umsatzabgabe ist sie dem Nationalrat nicht gefolgt. Wir halten uns an die Version des Bundesrates. Damit bestätigt die WAK aber auch einen Entscheid, den sie schon im November gefällt hat, indem sie damals gegen den Nationalrat und gegen den Entwurf des Bundesrates eine einschränkendere Lösung durchgesetzt hat, die eben auch entsprechend weniger Ausfälle mit sich bringt. Bei der Emissionsabgabe ist unsere Kommission, wie ich bereits gesagt habe, dem Nationalrat gefolgt. Die finanziellen Auswirkungen wären wie folgt: Der gesamte Steuerausfall beträgt 270 Millionen Franken. Das sind die 240 Millionen Franken, die sich bei der Umsatzabgabe ergeben - das ist die Überführung des Dringlichkeitsrechtes ins [PAGE 662] ordentliche Recht -, und zusätzlich 30 Millionen Franken bei der Emissionsabgabe.
Ich beantrage Ihnen, der Mehrheit zu folgen und die Minderheitsanträge abzulehnen.