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preparatory:AB 272328

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2020-12-02

Wortprotokoll

Im Block 3 beraten wir die Anträge im Bereich der sozialen Wohlfahrt, und es liegen hier fünf verschiedene Minderheiten vor.

Bei den Massnahmen zur Behindertengleichstellung beantragt die Minderheit Dandrès gegenüber dem Antrag des Bundesrates eine Aufstockung um 500[NB]000 Franken. Die zusätzlichen Mittel sollen für Massnahmen des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und dessen Unterstützung für die Programme von Verbänden eingesetzt werden. Es geht hier um die Gewährleistung der Autonomie von Menschen mit Behinderung, und es sollen deshalb mehr Mittel für die bessere Analyse der Probleme behinderter Menschen - insbesondere auch während der Pandemie und im Hinblick auf die Entwicklung besserer Massnahmen dagegen - eingesetzt werden.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 13 zu 10 Stimmen die Ablehnung dieses Minderheitsantrages. Sie ist der Ansicht, dass das Bundesamt in diesem Bereich bereits über ausreichend finanzielle Mittel verfügt und auch während der Pandemie gute Arbeit leistet. Die Entwicklung guter neuer Programme ist hingegen zeitaufwendig, und Gelder werden frühestens ab dem Jahr 2022 benötigt, weshalb eine Budgetierung schon im Jahr 2021 nicht notwendig ist.

Die Minderheit Guggisberg möchte beim Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann die finanziellen Mittel auf 5 Millionen Franken plafonieren. Das würde gegenüber dem Antrag des Bundesrates eine Reduktion in der Höhe von 2,5 Millionen Franken bedeuten.

Der Bundesrat und die Mehrheit - das Stimmenverhältnis in der Kommission war 16 zu 8 Stimmen - beantragen Ihnen, einen Betrag von 7,5 Millionen Franken einzustellen. Ja, das ist eine starke Aufstockung der finanziellen Mittel, aber diese Erhöhung steht in Zusammenhang mit neuen Aufgaben im Rahmen der Ausrichtung von Finanzhilfen für die Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sowie für die Inbetriebnahme eines neuen Informatiktools zur Prüfung der Lohngleichheit. Hierbei ist zu erwähnen, dass die Schweiz die Istanbuler Konvention zum Schutz vor häuslicher Gewalt unterzeichnet hat und sich damit zum Ziel gesetzt hat, sich stärker gegen häusliche Gewalt zu engagieren. Ich bitte Sie deshalb, hier die Mehrheit zu unterstützen.

Die Minderheit Nicolet, deren Antrag von Herrn Grin begründet wurde, beantragt einen Verzicht auf eine Budgeterhöhung gegenüber dem Vorjahr bei den Ausgaben für die ausserfamiliäre bzw. familienergänzende Kinderbetreuung mit dem Argument, dass das eine Aufgabe primär der Kantone und Gemeinden sei. Hierzu ist aber anzuführen, dass das Parlament die Erhöhung der finanziellen Mittel beschlossen hat, namentlich die Einführung von zwei neuen Finanzhilfen, die auf fünf Jahre befristet sind. Mit diesen Mitteln werden seit 2018 Kantone und Gemeinden unterstützt, die ihre Subventionierung von familienexterner Kinderbetreuung erhöhen und welche dann insgesamt die Betreuungskosten der Eltern senken und somit auch die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie unterstützen. Die Mehrheit beantragt Ihnen deshalb - das[NB]Stimmenverhältnis war 18 zu 7 Stimmen -, den Minderheitsantrag abzulehnen und dem Entwurf des Bundesrates zu folgen.

Ich komme zur Position "Kinderschutz/Kinderrechte". Mit den Mitteln aus diesem Kredit werden zwei Tätigkeiten finanziert: Erstens engagiert sich der Bund in der Prävention von Kindesmisshandlung, und er unterstützt dabei gesamtschweizerisch tätige Organisationen. Es geht, wie das bereits erwähnt wurde, auch um eine Übergangslösung, bis die von Ihnen beschlossene Ombudsstelle für Kinderrechte ihre Tätigkeit aufnehmen kann. Mit diesen Mitteln sollen die zusätzlichen Tätigkeiten dieser Organisationen finanziert werden. Die Kommission beantragt Ihnen hier eine Aufstockung der finanziellen Mittel von 1,2 Millionen auf 2 Millionen Franken.

Weshalb diese Aufstockung? Die Covid-19-Krise ist auch für viele Kinder eine besondere Herausforderung, und es besteht deshalb Handlungsbedarf beim Kinderschutz. Gewalt gegen Kinder ist insbesondere auch während der Pandemie leider von gewisser Relevanz. Ausserdem haben in den vergangenen Jahren neue Themen wie beispielsweise Cybermobbing eine deutlich grössere Bedeutung erlangt. Deshalb ist die Mehrheit der Kommission zum Schluss gekommen, hier entgegen dem ursprünglichen Entwurf des Bundesrates die finanziellen Mittel aufzustocken. In der [PAGE 2184] Kommission wurde deshalb der Antrag, der hier als Antrag der Minderheit Guggisberg vorliegt, mit 14 zu 11 Stimmen abgelehnt.

Schliesslich bleibt noch die Minderheit Dandrès zum Bundesamt für Verkehr und zur Behindertengleichstellung. Hier geht es um einen Zahlungskredit von 3 Milliarden Franken für das Jahr 2021. Das sind deutlich weniger Mittel, aber Bundesrat Maurer hat es schon angeführt: Diese Mittel werden neu an einem anderen Ort eingesetzt, nämlich im Bahninfrastrukturfonds.

Deswegen beantragt Ihnen die Mehrheit - der Entscheid fiel mit 14 zu 11 Stimmen -, dem Bundesrat zu folgen und den Minderheitsantrag abzulehnen.